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Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung   

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0430/16 Aufstellungsbeschluss des vorhabebezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 A - Sondergebiet Nahversorgungszentrum Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Nach umfassender Diskussion zur Vorlage erfolgt die Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Für die in der Anlage dargestellten Flächen an der Ecke Donaliesstraße / Schädestraße in der Gemarkung Zeitz, Flur 1, Flurstücke 118/2, 119/1, 1165/197, 1247/197, 1246/119, 121/2, 121/1, 1248/197 und 1065/204 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A „Sondergebiet Nahversorgungszentrum  Donaliesstraße 51 bis 53 in Zeitz“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Erarbeitung der Planunterlagen erfolgt durch den Vorhabenträger bzw. durch ein von ihm beauftragtes Büro.
  • Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Nahversorgungszentrums mit einer maximal zulässigen Geschossfläche (GF) von 2.900 m².

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 A  nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Bekanntmachung, dass während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung jedermann Einsicht in den Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung nehmen sowie Anregungen und Hinweise schriftlich äußern oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben kann.

  • Die Behördenbeteiligung soll nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  • Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 A wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3  BauGB entsprechend.

  • Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   12

davon anwesend:     12

Ja-Stimmen:        9

Nein-Stimmen:       2

Stimmenthaltungen:          1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:     0