Auszug - Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0431/16 Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Immisch.
Herr Borde regt zum widerholten Mal im Zusammenhang mit der Baumaßnahme den Bau des Gehwegs von Zeitz nach Theißen an.
Herr Immisch informiert dazu, dass dieser Gehweg nach wie vor Ziel ist, aber in dieser Maßnahme fördertechnisch nicht untergebracht werden kann.
Frau Eschner – die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ist unvollständig, es wird darum gebeten ein Ergänzungsblatt im Stadtrat auszureichen.
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Weißenfelser Straße in Zeitz mit der Abschnittsbildung
- Kreuzung Weißenfelser Straße / Donaliesstraße/ Naumburger Straße / Leipziger Straße (Kreuzung Grüne Aue) bis zur Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform
- Kreuzung Weißenfelser Straße / Neue Straße/ Bodenreform bis hinter die letzte Bebauung linksseitig in Richtung Theißen
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Straßenausbau mit Gehwegen stadteinwärts und kombinierten Rad-/Gehweg stadtauswärts und den Nebenanlagen wie Begrünung, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung, Parkflächen und Bushaltestellen.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Weißenfelser Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |