Auszug - Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/32/0429/16 Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen SG Sicherheit u. Ordnung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Herr Buzalski stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, den Bauausschuss vierteljährlich über die Anzahl der Verkehrsverstöße in Theißen zu informieren.
Im Ergebnis der geführten Diskussion erfolgt der Hinweis an die Verwaltung, die vorgegebene Zeitschiene unbedingt einzuhalten.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
- die Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen.
- die Ausschreibung im IV. Quartal 2016 durchzuführen und stimmt dem damit verbundenen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 zu. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzustellen.
Abstimmung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0