Auszug - Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | VI/STR/65/0435/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0435/16 Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0435/2710/16:
Der überarbeitete Entwurf (Anlage 1) des beim Landesverwaltungsamt eingereichten Beitrages der Stadt Zeitz zum Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung (EFRE – Konzept Zeitz) wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt.
Für die im EFRE – Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in der genannten Prioritätenabfolge im Förderprogramm Stadtumbau – Ost, Programmteil Aufwertung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.
Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.
Die Projekte des EFRE – Konzeptes der Stadt Zeitz sind zur schnellstmöglichen Realisierung vorgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |