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Auszug - Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz  

24. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:VI/STR/65/0435/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0435/16 Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0435/2710/16:

Der überarbeitete Entwurf (Anlage 1) des beim Landesverwaltungsamt eingereichten Beitrages der Stadt Zeitz zum Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung (EFRE – Konzept Zeitz) wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt.

Für die im EFRE – Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in der genannten Prioritätenabfolge im Förderprogramm Stadtumbau – Ost, Programmteil Aufwertung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Die Projekte des EFRE – Konzeptes der Stadt Zeitz sind zur schnellstmöglichen Realisierung vorgesehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0