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Vorlage - VI/STR/65/0435/16  

Betreff: Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung - Beitrag der Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.10.2016 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0435/16)
Anlagen:
Anlage 2_Bekanntmachung LVWA
Anlage 3_Anschreiben 160902
ÜberarbeitungEFRE-Konzept3

 

Der überarbeitete Entwurf (Anlage 1) des beim Landesverwaltungsamt eingereichten Beitrages der Stadt Zeitz zum Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung (EFRE Konzept Zeitz) wurde von den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis genommen und gebilligt.

r die im EFRE Konzept der Stadt Zeitz genannten Projekte (Einzelmaßnahmen) sind im Rahmen der Möglichkeiten und in der genannten Prioritätenabfolge im Förderprogramm Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung die erforderlichen Städtebaufördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Die Projekte des EFRE Konzeptes der Stadt Zeitz sind zur schnellstmöglichen Realisierung vorgesehen.

 


Gesetzliche Grundlage:              -

 

bereits gefasste Beschlüsse:     Beschluss-Nr. V/STR/STR/0843/2012/12

       Beschluss-Nr. V//STR/65/0022/3107/14

 

aufzuhebende Beschlüsse:        -

 

 

Begründung:

 

Im April 2016 wurde vom Land Sachsen - Anhalt das Vorauswahlverfahren im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt 2014 bis 2020 in Verbindung mit Stadtumbaumaßnahmen Programmbereich Aufwertung gestartet. Teilnahmeberechtigt sind in der ersten Stufe (Vorauswahlverfahren) die am Stadtumbauprogramm teilnehmenden Städte, so auch Zeitz.

Es konnten bis zum 30.6.2016 Konzepte mit Projekten eingereicht werden, die bis spätestens 2020 umgesetzt werden und die nach den vorgegebenen Kriterien der Europäischen Union bzw. des Landesverwaltungsamtes dazu beitragen, den Ausstoß von CO2 zu reduzieren oder zu vermeiden bzw. dazu beitragen den Klimawandel erträglich zu gestalten (gemäß Anlage 2).

Der mögliche Anteil der Städtebauforderung beträgt bis zu 93% (Anlage2)!

Daraufhin wurde von der Verwaltung ein Konzept erstellt und am 30.6.2016 wurde dieses Konzept beim Landesverwaltungsamt fristwahrend abgegeben. Am 24.08.2016 wurde das EFRE Konzept im Bauausschuss vorgestellt. Wie in der Bekanntmachung (Anlage 2) angekündigt, hat die Stadt Zeitz mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 2.9.2016 (Anlage 3) die Gelegenheit bekommen, das eingereichte Konzept zu überarbeiten. Daraufhin wurde das EFRE – Konzept überarbeitet:

Die Prioritätenliste wurde geändert. Da die im operationellen Programm zu fördernden Projekte / Einzelmaßnahmen bis 2020 durchgeführt sein müssen und nur kommunale Maßnahmen im kommunalen Eigentum gefördert werden können, wurde die überarbeitete Rangfolge bei der Prioritätenliste festgelegt:

  1. Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und Energetischer Sanierung der Grundschule in Zeitz – Ost, Gustav-Mahler-Str. 14
    Eigentümer: Stadt Zeitz, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
  2. Modernisierung und Instandsetzung sowie Energetische Sanierung des ehemaligen ZeKiWa–Werkes, Umnutzung als Stadtarchiv, Geschwister–Scholl–Straße
    Eigentümer: Stadt Zeitz / zur Zeit im Treuhandvermögen des Sanierungsträgers DSK, Vorhabenträger: Stadt Zeitz
  3. Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (iSEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 -Reduktion (Durchführungszeitraum 2025- 2035)
    Projektträger: Stadt Zeitz
  4. Herstellung eines Grüngürtels als Freiflächenverbund um die alte Stadtmauer

 

4.1  Abbruch Weberstraße 1 c
Eigentümer: Stadt Zeitz, Vorhabenträger: Stadt Zeitz

4.2  Abbruch Am Wasserberg 1
Eigentümer: Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH,
Vorhabenträger: Stadt Zeitz

4.3  Abbruch Am Kalktor 1
Eigentümer: Privat, Vorhabenträger: Stadt Zeitz

4.4  Abbruch ehemaliges Werk Zitza, Am Wasserberg
Eigentümer: Privat, Vorhabenträger: Stadt Zeitz

 

Bei dem Teilabbruch mit anschließender Instandsetzung, Modernisierung und Energetischer Sanierung der Grundschule in Zeitz – Ost, Gustav-Mahler-Str. 14 und der Modernisierung und Instandsetzung sowie Energetische Sanierung des ehemaligen ZeKiWa – Werkes, Umnutzung als Stadtarchiv, Geschwister – Scholl – Straße wurde im Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 2.9.2016 (Anlage 3) der Durchführungszeitraum hinterfragt: „Da es sich bei den zwei Maßnahmen um größere und aufwändigere Projekte handelt, scheint die Durchführung in diesem kurzen Zeitraum unrealistisch.“ Es wurde der Durchführungszeitraum bis 2020 verlängert (Maßnahme – Kosten und Finanzierungsplan, Anlage 1). Eine weitere Verlängerung führt jedoch zum Förderausschluss.

Um dieses Projekt bis 2020 abzuschließen, muss das gesamte Objekt bis spätestens zum Ende des Jahres 2017 leergezogen werden.

Das bedeutet, dass für die gegenwärtigen Nutzer: die Grundschule, die evangelische Grundschule und die Ärzte neue (ggf. provisorische) Unterbringungsmöglichkeiten vor Beginn der Bauarbeiten schnellstmöglich gefunden werden müssen, sodass das Schulgebäude rechtzeitig leergeräumt ist.

Da im Operationellen Programms nur kommunale Maßnahmen für Gebäude in kommunalem Eigentum gefördert werden, ist in der Überarbeitung des EFRE Konzeptes die bisher geplante Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss des ZeKiWa- Gebäudes entfallen. Die Schäden im Erdgeschoss des ZeKiWa – Gebäudes können jedoch in Gänze, d. h. zu 100 % durch die Hochwasserschadensregulierung beseitigt werden. D. h. eine spätere Einzelhandelsnutzung im Erdgeschoss des ZeKiWa – Gebäudes ist möglich, jedoch nicht Teil der EFRE – Förderung im Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung des Landes Sachsen – Anhalt. Der Durchführungszeitraum wurde auch für dieses Projekt bis 2020 verlängert. Die Kosten für die Hochwasserschadensbeseitigung im Keller des ehemaligen ZeKiWa – Gebäudes und die bereits geförderten Sicherungsmaßnahmen (Fenster und Dachsanierung) sowie der Anteil der Förderung aus anderen Programmen wurden rausgerechnet.

Die Abbrüche für den Grüngürtel an der Stadtmauer auf Grundstücken, die nicht im Eigentum der Stadt sind, wurden mit geringerer Priorität versehen.

Grundsätzlich entsprechen bis auf eine Ausnahme sämtliche Projekte des EFRE–Konzeptes der Stadt Zeitz dem beschlossenen Stadtentwicklungskonzept der Stadt Zeitz:

Der geplante Abbruch auf dem Grundstück Wasserberg 1 entspricht nicht den Zielen des beschlossenen Rahmenplanes. Da dieser Abbruch jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung zu Herstellung der Grünverbindung um die alte Stadtmauer ist, wird der Rahmenplan diesbezüglich mit dem EFRE – Konzept überplant und fortgeschrieben.


Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2_Bekanntmachung LVWA (1550 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 3_Anschreiben 160902 (339 KB)    
Anlage 3 3 ÜberarbeitungEFRE-Konzept3 (229 KB)