Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | VI/STR/OB/0416/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 27.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/OB/0416/16 Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Beteiligungsmanagement | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Strauch hat den Sitzungsraum verlassen, so dass gegenwärtig 29 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend sind.
Herr Nicolai, Fraktion ALL/AfD, fragt nach, ob es Sinn mache, diesen Beschluss bis 2020/2021 zu fassen?
Antwort:
Herr Thieme, Oberbürgermeister:
Nach seinem Wissen könne man die Option für diesen Zeitraum nur 1 x ausüben. Man kann sie aber wiederum je nach Prüfungsergebnis jederzeit zurück nehmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/OB/0416/2710/16:
Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz für die Beurteilung der Frage, ob sie unternehmerisch tätig wird, für sämtliche von ihr nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 27 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |