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Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG  

24. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/OB/0416/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/OB/0416/16 Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Beteiligungsmanagement
Federführend:Oberbürgermeister   

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Strauch hat den Sitzungsraum verlassen, so dass gegenwärtig 29 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend sind.

 

Herr Nicolai, Fraktion ALL/AfD, fragt nach, ob es Sinn mache, diesen Beschluss bis 2020/2021 zu fassen?

 

Antwort:

Herr Thieme, Oberbürgermeister:

Nach seinem Wissen könne man die Option für diesen Zeitraum nur 1 x ausüben. Man kann sie aber wiederum je nach Prüfungsergebnis jederzeit zurück nehmen.


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/OB/0416/2710/16:

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Zeitz für die Beurteilung der Frage, ob sie unternehmerisch tätig wird, für sämtliche von ihr nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin die Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung angewendet wird.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Optionserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0