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Auszug - Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen  

24. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15 Beschluss:VI/STR/32/0429/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/32/0429/16 Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
SG Sicherheit u. Ordnung
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Müller verlässt die Sitzung, ab 18.40 Uhr sind 30 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Herr Borde, Vorsitzender des Stadtrates, übergibt die Sitzungsleitung für den Tagesordnungspunkt 15 an Herrn Strauch, erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Stadtrates.

Herr Strauch eröffnet den Tagesordnungspunkt 15.

 

Herr Borde gibt folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

Er sagt:

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, ich will werben für das Liefern und Montieren von zwei stationären Messstationen in der Ortschaft Theißen, damit eine wirksame Erziehungsmaßnahme in Bezug auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr innerhalb der Ortschaft mit einer Messstation in der Zeitzer Straße und einer zweiten Messstation in der Weißenfelser Straße erreicht wird. Dazu werde ich im Anschluss zu meinen Erklärungen einen Ergänzungsantrag zur vorliegenden Beschlussvorlage stellen.

Zunächst muss ich feststellen, dass diese Maßnahme aufgrund der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen im Dezember 2015 auf der B 91 in der Ortschaft Theißen eingeleitet wurde. Das Ergebnis dieser Messung war, dass 88 % der Verkehrsteilnehmer im fließenden Verkehr die höchst zulässige Geschwindigkeit nicht eingehalten haben. Diese Vorlage kommt sehr spät und ist nicht so bearbeitet, wie ich es als Ortsbürgermeister erwartet habe. Die Verbesserung der Sicherheit und der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine meiner Hauptaufgaben. Das Aufstellen dieser zwei Messstationen soll für den Zeitraum 2017 bis Mitte 2019 erfolgen. Danach könnten diese zwei Messstationen wieder zurück gebaut werden, weil, davon gehen wir sehr sicher aus, wird unsere Ortsumfahrung B 91 fertiggestellt sein. Während dieser Betriebszeit wird sich die Verkehrssituation auf der B 91 verbessern und ich hoffe, wir erreichen diesen Zeitpunkt ohne schwere Verkehrsunfälle, wozu diese zwei Messstationen mit beitragen sollen.

Im Bereich der Weißenfelser Straße und im Verkehr aus Richtung Weißenfels ist laut Unfallstatistik das Unfallgeschehen höher als im Verkehr aus Richtung Zeitz. Als Beispiel dazu sei der letzte Auffahrunfall  am 18.10.2016 in den Vormittagsstunden genannt. Dieser Unfall ereignete sich nur 50 Meter vor der beginnenden Wohnbebauung in der Weißenfelser Straße. Wenn man sich jetzt vorstellt, so ein Auffahrunfall ereignet sich innerhalb der beginnenden Bebauung der Weißenfelser Straße, dann könnten die Auswirkungen bis in die Grundstücke hinein reichen. Damit besteht Gefahr für Leib und Leben der Anwohner.

Die Finanzierung der Maßnahme mit zwei Messstationen wird sich gewinnbringend gestalten.

 

Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, wir müssen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger entscheiden und wir müssen dazu Verantwortung übernehmen. Die Variante mit den zwei Messstationen ist für Theißen die einzige Möglichkeit, dass wir die Verkehrssituation bis zur Fertigstellung der B 91 Ortsumfahrung so überschaubar und verantwortungsvoll wie möglich hin bekommen. Darum werbe ich hier noch einmal, dass Sie meinen Antrag unterstützen würden. Ich bitte Sie um Unterstützung, weil unsere Bürgerinnen und Bürger von Theißen viele Jahre unter der Verkehrssituation in dieser Straße gelitten haben. Der gesamte Vorgang ist Ihnen bekannt. Wenn wir jetzt nur eine Messstation aufstellen würden, dann behandeln wir unsere Bürgerinnen und Bürger von Theißen ungleich.

Deshalb stelle ich den

Antrag zum Tagesordnungspunkt 15 „Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Weißenfelser Straße in der Ortschaft Theißen“ als zusätzlichen Punkt unter 1.1 der Beschlussvorlage zu ergänzen. Folglich müsste dann der Begründungstext und die Leistungsbeschreibung geändert werden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.“

 

Herr Strauch beginnt mit den Abstimmungen:

 

Abstimmung zur Antragstellung des Herrn Borde, der lautet:

Erweiterung des Beschlusstextes als 1.1 “Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im fließenden Verkehr in der Weißenfelser Straße in der Ortschaft Theißen“.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

11

Stimmenthaltungen:

13

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung der Antragstellung.

 


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0425/2710/16:

Der Stadtrat beschließt,

 

  1. die Aufstellung einer stationären Messstation zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im fließenden Verkehr in der Zeitzer Straße in der Ortschaft Theißen.

 

  1. die Ausschreibung im IV. Quartal 2016 durchzuführen und stimmt dem damit verbundenen Vorgriff auf den Haushaltsplan 2017 zu. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2017 einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Von Frau Späte erfolgt keine Stimmabgabe.

 

 

 

Herr Strauch übergibt die Leitung der Sitzung wieder an Herrn Borde, Vorsitzender des Stadtrates.