Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | VI/STR/65/0472/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.01.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0472/16 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 74 - Gewerbegebiet Geußnitzer Str. in Zeitz - der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Schröder nimmt gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlässt den Sitzungsbereich, so dass 33 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen werden.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0472/2601/16:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) wird der Bebauungsplan Nr. 74 der Stadt Zeitz – Gewerbegebiet Geußnitzer Straße in Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 3) und den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Bebauungsplanes Nr. 74 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 31 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Herr Schröder) |