Auszug - Personalentscheidungen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | VI/STR/STR/0477/16 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.01.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0477/16 Personalentscheidungen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion ALL/AfD | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Frau Beyer und Herr Nicolai nehmen gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlassen den Sitzungsbereich, so dass 32 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen werden.
Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL/AfD, begründet als Einreicher die Notwendigkeit dieser Vorlage.
In der nachfolgenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt sowie die Fragen durch den Oberbürgermeister beantwortet.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0477/16:
Der Stadtrat beschließt, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH haben vor Personalentscheidungen in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, was vor allem Geschäftsführer und Prokuristen betrifft, die Zustimmung des Stadtrates einzuholen. Insoweit macht der Stadtrat von seinem Weisungsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 13 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 2 (Frau Beyer, Herr Nicolai) |