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Auszug - Personalentscheidungen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH  

26. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/STR/0477/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/STR/0477/16 Personalentscheidungen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion ALL/AfD
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Frau Beyer und Herr Nicolai nehmen gemäß § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und verlassen den Sitzungsbereich, so dass 32 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen werden.

 

Herr Weißbrodt, Fraktionsvorsitzender ALL/AfD, begründet als Einreicher die Notwendigkeit dieser Vorlage.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt sowie die Fragen durch den Oberbürgermeister beantwortet.


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0477/16:

Der Stadtrat beschließt, die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Zeitz GmbH haben vor Personalentscheidungen in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung, was vor allem Geschäftsführer und Prokuristen betrifft, die Zustimmung des Stadtrates einzuholen. Insoweit macht der Stadtrat von seinem Weisungsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA Gebrauch.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

13

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

2      (Frau Beyer, Herr Nicolai)