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Auszug - Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:VI/STR/OB/0596/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0576/17 Ausbau des Steinsgrabens in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


 

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0576/1409/14:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinsgrabens mit der Abschnittsbildung

 

  1. Einmündung Steinsgraben in den Brühl/ die Steintorvorstadt bis zur Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße

 

  1. Kreuzung Steinsgraben/ Thomas-Müntzer-Platz/ Schulstraße bis Einmündung Besenstraße

 

sowie der Aufwandsspaltung zum

 

1. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Beleuchtung

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

-          Parkflächen

 

2. Abschnitt:

-          Fahrbahn

-          Gehweg

-          Begrünung

-          Oberflächenentwässerung

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinsgraben als Haupterschließungsstraße klassifiziert.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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