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Auszug - Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:VI/STR/65/0584/17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0584/17 Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz - Luckenau“
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Dr. Röhler verlässt 17.50 Uhr die Sitzung des Stadtrates Zeitz. Damit sind ab diesem Zeitpunkt 32 stimmberechtigte Mitglieder des Stadtrates anwesend.

 

Frau Späte, Fraktion der CDU, informiert darüber, dass das für den B-Plan verantwortliche Unternehmen ein mehrfach ausgezeichnetes Unternehmen in Bezug auf Solarstrom und neue Energien sei. Frau Späte fragt nach, ob die Verwaltung mit Herrn Dr. Banning weiterhin in Kontakt stehe.

 

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, teilt mit, es gebe derzeit keinen direkten Kontakt. Der Kontakt könne über Herrn Villiers aktiviert werden. Zurzeit würden in der Gemarkung Zeitz einschließlich der Ortsteile keine ausgewiesenen Flächen für Photovoltaik existieren.


Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0584/1409/17:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für den in der Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich in der Gemarkung Luckenau

wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik in Zeitz, Ortsteil Luckenau" auf dem Gelände vom ehemaligen Rohrleitungsbaubetrieb des Montagewerkes Leipzig  aufgestellt.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 77 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

31

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0