Inhalt

Auszug - 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz  

36. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0616/17 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme, Oberbürgermeister.

 

Antrag Herr Schwarz und Frau Reinhardt:

Ergänzungsantrag zur Vorlage entsprechend der Beschlussfassung im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses und Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zur Ergänzung:

 

Das Kellergewölbe der Mälzerei kann auch als Tagungsraum genutzt werden. Für die Nutzung von Montag bis Donnerstag erhebt die Stadt Zeitz einen Betrag von 54 Euro / Tag sowie an Freitagen, Samstagen und Sonntagen von 108 Euro / Tag.

 

Abstimmung zum Ergänzungsantrag:

Ja-Stimmen:24

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:    7

 

Die Ergänzung ist in die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung aufzunehmen.

 

Frau Späte:

Ihre beantragte Prüfung bezüglich der Vorlage im Finanz- und RP-Ausschuss ist bis heute nicht erfolgt.

Des Weiteren würde Frau Späte gern wissen, ob zur Vorlage eine Kalkulationsgrundlage vorliegt.

Hinweis: Wenn man z.B. in Nymphenburg in München heiraten möchte, dann zahlt man denselben Preis wie hier in Zeitz. Man sollte die Verhältnismäßigkeit nicht aus dem Auge verlieren.


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).


Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

  3

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0