Auszug - 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
36. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.12.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0616/17 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Darlegungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme, Oberbürgermeister.
Antrag Herr Schwarz und Frau Reinhardt:
Ergänzungsantrag zur Vorlage entsprechend der Beschlussfassung im Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses und Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport zur Ergänzung:
„Das Kellergewölbe der Mälzerei kann auch als Tagungsraum genutzt werden. Für die Nutzung von Montag bis Donnerstag erhebt die Stadt Zeitz einen Betrag von 54 Euro / Tag sowie an Freitagen, Samstagen und Sonntagen von 108 Euro / Tag.
Abstimmung zum Ergänzungsantrag:
Ja-Stimmen:24
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 7
Die Ergänzung ist in die 3. Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung aufzunehmen.
Frau Späte:
Ihre beantragte Prüfung bezüglich der Vorlage im Finanz- und RP-Ausschuss ist bis heute nicht erfolgt.
Des Weiteren würde Frau Späte gern wissen, ob zur Vorlage eine Kalkulationsgrundlage vorliegt.
Hinweis: Wenn man z.B. in Nymphenburg in München heiraten möchte, dann zahlt man denselben Preis wie hier in Zeitz. Man sollte die Verhältnismäßigkeit nicht aus dem Auge verlieren.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 3. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz in ihrer Fassung vom 15.06.2012 (öffentlich bekannt gemacht am 23.06.2012).
Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 32 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |