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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung -  

36. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 14.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0656/17 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Informationen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Thieme, Oberbürgermeister. Hinweis darauf, dass es sich hierbei auch um eine Konsolidierungsmaßnahme handelt.

 

Änderung der Anwesenheit:

Herr Buzalski verlässt den Beratungsraum – es sind 31 stimmberechtigte Stadträte einschließlich OB anwesend.

 

Frau Späte:

Die Vorlage wurde in den Diskussionen zur HH-Konsolidierung zurückverwiesen, mit dem Auftrag an die Verwaltung zu prüfen, ob die Häufigkeit der Reinigung pro Reinigungsklasse geändert werden kann.

Wurde hier nur der Anteil des städtischen Zuschusses reduziert? Gab es Überlegungen zu Änderungen z.B. am Reinigungsrythmus?

 

Herr Thieme:

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Grund der bestehenden Verträge. Diese Verträge beinhalten Mindestumsätze. Wenn wir den Reinigungsrythmus ändern, ändern sich die Leistungen, aber nicht die Kosten.

 

Herr Immisch:

Hinweis bereits im letzten Stadtrat, dass sich so kurzfristig bis Jahresende die Reinigungszyklen nicht ändern lassen. Die Verträge mit der SSBZ-GmbH sind genau auf die bestehenden Reinigungszyklen abgestellt. Beim Eingreifen bzw. ändern der Zyklen muss das gesamte System geändert werden.

 

Frau Späte:

Diese Satzung ist immer wieder Inhalt von Konsolidierungspaketen.

Die Satzung sollte auch in der Öffentlichkeit so kommuniziert werden, dass es nicht darum geht, dass der SSBZ in dieser Weise die Preise erhöht hat, sondern das der SSBZ die Kalkulation abgeliefert hat, dort sind die Preiserhöhungen im üblichen Rahmen beinhaltet und das die Stadt Zeitz den Zuschuss, welchen sie zahlt reduziert hat und das dies im Ergebnis die Erhöhung ausmacht.

 

Herr Schwarz:

Das Ergebnis der Diskussion der Stadträte zur Haushaltskonsolidierung und hier die Straßenreinigungssatzung war, Konsolidierung ja, aber nicht ausschließlich zu Lasten der Bürger in unserer Stadt. Hier wurden sämtliche Erhöhungen jedoch wieder ausschließlich den Bürgern zur Last gelegt.

Es muss geprüft werden, ob andere Zyklen greifen könnten. Ob ein Einsatz fester Beschilderung zur Kostensenkung führt etc.

In der hier vorliegenden Form wird es keine Zustimmung durch die Fraktion Freie Wähler zu dieser Vorlage geben.

 

Herr Dr. Weinhold:

Er möchte folgendes Anmerken, wir haben die Situation, dass der Bürger für alles bezahlen muss. Es muss der Fußweg gereinigt werden, es gibt Grundsteuer, es gibt Herstellungsbeitrag II und es gibt die Straßenreinigung. Wir sprechen hier von Dienstleistungen, diese sind zu einer städtischen Tochtergesellschaft zu 100 % überführt worden. Aber der Bürger hat mit dieser Satzung keine Wahl sich dieser Dienstleistung zu entziehen. Auch dies muss kritisch hinterfragt werden. Warum legt man in dieser Satzung nicht fest, dass jemand der in einer ruhigen Straße wohnt und selbst die Möglichkeit hat, die Straße zu reinigen, dies tun kann.


Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung zur

„Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung -“


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

17

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Damit ist diese Vorlage abgelehnt.