Auszug - Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019 - VI/STR/75/0894/19 - die "Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung" abzulehnen
49. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 25 | Beschluss: | VI/STR/BM/0917/19 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 28.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/BM/0917/19 Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019 - VI/STR/75/0894/19 - die "Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz - Schmutzwasserbeitragssatzung" abzulehnen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Änderung der Anwesenheit:
Frau Zetzsche hat den Sitzungssaal verlassen.
Frau Beyer nimmt nach § 33 KVG LSA nicht an der Beratung und Abstimmung teil und hat den Sitzungsbereich verlassen. Es werden 28 stimmberechtigte Mitglieder abstimmen.
Herr Thieme weist auf die Notwendigkeit einer rechtmäßigen Satzung in diesem Bereich hin.
Die vorliegende rechtmäßige Satzung entspricht den Maßstäben des Gesetzes und der Rechtsprechung.
Beschluss:
Beschluss-Nr.: VI/STR/BM/0917/2803/19:
Der Stadtrat beschließt, dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 06.02.2019, die „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungssatzung der Stadt Zeitz – Schmutzwasserbeitragssatzung – VI/STR/75/0894/19“ abzulehnen.“ wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | |
davon anwesend: | 29 | |
Ja-Stimmen: | 2 | |
Nein-Stimmen: | 23 | |
Stimmenthaltungen: | 3 | |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 1 (Frau Beyer) | |