Auszug - 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr -
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 37 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.09.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
II/STR/STR/0548/22-1 3. Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz - Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Freie Wähler Fraktion Freie Wähler | Bezüglich: |
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Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Hr. Dr. Altmann über gibt die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt an Hr. Strauch.
Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler
Beantragt das Rederecht für Hrn. Holitschke und Hrn. Herrmann.
Des Weiteren erläutert Hr. Exler den entsprechenden Antrag.
Hr. Thieme, Oberbürgermeister
Er bringt zum Ausdruck, dass die eigentliche Sachdiskussion nicht im Stadtrat erfolgen sollte, sondern dass dies in den Ausschüssen stattfindet, zumal umfassende Beratungen hierzu bereits stattgefunden haben. Die Stadtratsmitglieder sind gewählt, um die Meinungen aller zu vertreten. Aus diesem Grund ist ein Rederecht für Dritte grundsätzlich nicht notwendig.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Im Zusammenhang mit dem Rederecht schließt er sich Hr. Thieme an. Jedoch im Zuge des gestellten Antrages sollte das Rederecht auch für den SGL, Hr. Heinrich eingeräumt werden, soweit es auch den beiden anderen gewährt wird.
Der Abstimmung zur Erteilung des Rederechtes für alle wurde mehrheitlich zugestimmt.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Er erläutert den Änderungsantrag der CDU und bringt die Überraschung der Fraktion hervor, mit welcher Schärfe und Härte die Debatte geführt wurde. Es handelt sich um eine Entschädigung für den Aufwand der den Kameradinnen und Kameraden bei Einsätzen entsteht. Es besteht kein Zweifel, dass Ihnen dafür Dank gebührt. Ein Aufwand muss jedoch kalkuliert werden. Dem Änderungsantrag wurde ein kalkulatorischer Ansatz zu Grunde gelegt und es wurde eine Staffelung eingefügt. Er ruft zu einer sachlichen Auseinandersetzung auf.
Hr. Nicolai, Fraktion ALL/FDP/FWT
Er kann die Schärfe in diesem Fall nicht erkennen und möchte einen gemeinsamen Nenner finden.
Hr. Jonas, Fraktion AfD
Beantragt eine namentliche Abstimmung der Vorlage.
Es wurde über eine namentliche Abstimmung abgestimmt und diese wurde abgelehnt.
Hr. Strauch, Fraktion Die Linke/ZfZ
Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU Fraktion:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die nachfolgend dargestellte Änderung der Satzung über die Entschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz – Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr-.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 18 |
Nein-Stimmen: | 4 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
|
davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 15 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |