Auszug - Außerplanmäßige Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes für das Sommerbad Theißen
Sitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 15.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:30 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/40/0719/22 Außerplanmäßige Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes für das Sommerbad Theißen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
die außerplanmäßigen Auszahlungen zur Zahlung des Betriebsführungsentgeltes in dem Produktkonto 42423.529101 in Höhe von 98.865,20 € für das Sommerbad Theißen.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus den Produktkonten
42423.501200 Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer Freibad Theißen und
42423.503200 Sozialversicherung für Arbeitnehmer Freibad Theißen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
0 |