Auszug - Berufung Ortswehrleiter und Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 31.08.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:02 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/32/0891/23 Berufung Ortswehrleiter und Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Ordnungswesen | |||||||
Fr. Späte, Fraktion CDU
Sie hat eine Frage an Hrn. Herrmann und würde gern wissen, ob ihm mit der Eidesleistung die Amtspflichten eines Ehrenbeamten bewusst sind.
Hr. Herrmann bestätigt dies.
Hr. Buzalski, Fraktion CDU
Er gibt zu bedenken, dass in der Vergangenheit Hr. Herrmann durch eine Unterschriftensammlung abgewählt wurde.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Die Ortswehrleiter werden durch eine Wahl gewählt und liegen nun zur Abstimmung vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren
und
beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 24 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |