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Auszug - Berufung Ortswehrleiter und Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/32/0891/23 Berufung Ortswehrleiter und Beauftragung stellvertretender Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Brand- und Katastrophenschutz
Federführend:Fachbereich Ordnungswesen   

Fr. Späte, Fraktion CDU

Sie hat eine Frage an Hrn. Herrmann und würde gern wissen, ob ihm mit der Eidesleistung die Amtspflichten eines Ehrenbeamten bewusst sind.

 

Hr. Herrmann bestätigt dies.

Hr. Buzalski, Fraktion CDU

 

Er gibt zu bedenken, dass in der Vergangenheit Hr. Herrmann durch eine Unterschriftensammlung abgewählt wurde.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Die Ortswehrleiter werden durch eine Wahl gewählt und liegen nun zur Abstimmung vor.


Beschluss:

Der Stadtrat beruft Herrn Heiko Herrmann mit Wirkung vom 01. September 2023 als Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren

 

und

 

beauftragt Herrn Martin Scharlach mit Wirkung vom 01. September 2023, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 31. August 2025, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Zeitz der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0