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Auszug - Parken Altmarkt  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:02
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/STR/0894/23 Parken Altmarkt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Zeitz21
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Hr. Dr. Altmann verliest die Änderung in der Vorlage.

 

Hr. M. Exler, Fraktion Zeitz 21

Erläutert die Vorlage und bittet die Stadträte im Interesse der Verkehrssicherheit um Zustimmung zur Vorlage. Im Zuge der Diskussion ändert die Fraktion den Beschlusstext im Hinblick auf die Forderung eines absoluten Halteverbots auf der rechten Seite in ein Parkverbot.

 

Die Vorlage wird umfassend diskutiert.

 

Hr. Dr. Müller, Fraktion Freie Wähler

Er bittet um Abbruch der Debatte.

 

Abstimmung über den Abbruch:

Ja

Nein

Enthaltung

26

0

0

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Parkverbot auf dem Altmarkt (Umfahrung B180) linke Seite gegenüber dem Rathaus zu erwirken. Eine Ausnahme soll für 2 zeitlich begrenzte Behindertenparkplätze geschaffen werden.

 

 

Durch den Einreicher wird der Beschlusstext wie folgt geändert:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des BLK als Genehmigungsbehörde ein Parkverbotsbereich auf der linken Seite der Umfahrung B180 – Altmarkt gegenüber dem Rathaus einzurichten, der mit einer Ausnahmegenehmigung mit zeitlich begrenztem Umfang genutzt werden kann. Auf der rechten Seite vor dem Rathaus ist ein absolutes Halteverbot zu erwirken. Über den Umfang der Ausnahmegenehmigungen ist mit der Straßenverkehrsbehörde zu verhandeln.


Abstimmung über den geänderden Beschlusstext, dass an der rechten Seite ein Parkverbot errichtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0