Inhalt

Auszug - 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  

14. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 26 Beschluss:IV/STR/075/0089/05
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/075/0089/05 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Nach einer kurzen Beratungspause wird von Herrn Seidelt folgender gestellt:

Nach einer kurzen Beratungspause wird von Herrn Seidelt folgender

Geschäftsordnungsantrag gestellt:

Namentliche Abstimmung zur Vorlage wie im Originaltext ausgereicht.

Abstimmung:

Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: mehrheitlich

Zur Vorlage wie im Originaltext ausgereicht:

Ja-Stimmen:  29    Nein-Stimmen:   2         Enthaltungen:     2

 

 

Herr Kmietczyk (Oberbürgermeister):

Antrag über folgende Änderung im Artikel 2:

Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Abstimmung über die Änderung:

Ja-Stimmen:     27          Nein-Stimmen:     0            Enthaltungen:     6             

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/075/0089/05:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebüh­ren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung - vom 18. Dezember 1997:

 

 

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -

vom 18.12.1997

 

 

Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.

 

Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a)      für die Schmutzwasserbeseitigung              2,55 EUR/m³

b)      für die Niederschlagswasserbeseitigung              0,97 EUR/m²

 

Artikel 2

 

 

Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

 

 

Zeitz, den  ....................

 

 

 

 

 

Namentliche Abstimmung:

Namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen:     25          Nein-Stimmen:     2          Enthaltungen:     6

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Borchert, Carmen

X

 

 

Brunn, Klaus

X

 

 

Büttner, Mathias

 

 

X

Börner, Heiko

X

 

 

Eschner, Annette

X

 

 

Engel, Eugen

X

 

 

Exler, Andreas

X

 

 

Fischer, Erika

X

 

 

Gentsch, Lothar

X

 

 

Holluba, Günther

X

 

 

Hecht, Dagmar

 

 

X

Hedrich, Herbert

X

 

 

Heller, Horst

X

 

 

Hörig, Norbert

 

 

X

Kirsten, Ute

X

 

 

Kutschick, Siegfried

X

 

 

Moser, Peter

 

 

X

Dr. Müller, Norbert

 

 

X

Neitz, Enrico

X

 

 

Dr. Pröve, Günter

X

 

 

Reimschüssel, Heike

X

 

 

Rieseberg, Angela

X

 

 

Rossner, Henriette

 

 

X

Schröder, Jochen

X

 

 

Schwarz, Stephan

X

 

 

Schneider, Cornelia

 

X

 

Seidelt, Elke

X

 

 

Seidelt, Roland

X

 

 

Sträßner, Reinhard

X

 

 

Strauch, Joachim

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zimmermann, Peter

X

 

 

Kmietczyk, Dieter

 

X