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Vorlage - IV/STR/201/0754/07  

Betreff: Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Haushaltswesen
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
10.04.2007 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
19.04.2007 
Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
31.05.2007 
Sitzung des Hauptausschusses abgelehnt   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
26.04.2007 
25. Sitzung des Stadtrates Zeitz      
10.05.2007 
20. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz      
24.05.2007 
22. Sondersitzung des Stadtrates Zeitz - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 24. Sitzung Stadtrat vom 22. 03. 2007 - Abarbeitung der nicht behandelten Tagesordnungspunkte aus der 25. Sitzung Stadtrat vom 26. 04. 2007 an Amt/Ausschuss verwiesen  (IV/STR/201/0754/07)
19.07.2007 
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz abgelehnt   

Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs

Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2002 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt §108 Abs.1-3

 

bereits gefasste Beschlüsse:               keine                           

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

 

Durch den Stadtrat der Stadt Zeitz wurde die Bestätigung der Jahresrechnung 2002 und die Entlastung gem. § 108  GO LSA des Oberbürgermeisters in der Stadtratssitzung am 25.11.2004 ohne Nennung von Gründen versagt und die entlastung des Oberbürgermeisters nicht erteilt. Mit Schreiben vom 17.12.2004 wurden gegenüber der Kommunalaufsicht die wesentlichen Ablehnungsgründe der Fraktionen genannt.

Zu diesen Gründen wurde  auf Grundlage des Schreibens der Kommunalaufsicht vom 15.02.2005 durch die Verwaltung Stellung genommen und in den Stadtrat am 02.06.2005 eingebracht. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wurde jedoch nicht erteilt, da es zu dem damals unter Punkt 5 genannten Versagungsgrund, -die bewusste Missachtung des Baustopps „Capitol“-, noch keine Entscheidung der Kommunalaufsicht gab.   

 

Mit Schreiben vom 12.03.2007 teilt die Kommunalaufsichtsbhörde bezüglich des Theaterneubaus nunmehr Folgendes mit:

 

Das Verfahren zum Baustopp  „Capitol“ hatte der Landrat zur Vorermittlung an sich gezogen. Diese wurden jedoch aufgrund eines bei Gericht anhängigen Verwaltungsrechtsstreits bezüglich des Um- und Neubaus des Theaters zwischenzeitlich unterbrochen. Ein förmliches Disziplinarverfahren wurde nie eröffnet.

 

Im Ergebnis der Vorermittlungen wurde festgestellt, dass seitens des Oberbürgermeisters auf Grund der  außer Acht gelassenen Verfügungen des Bauordnungsamtes vom  23.11.2001 und 20.02.2002 möglicherweise um Dienstpflichtverletzungen handelt. Auf Grund der besonderen Umstände des Falles bestehen jedoch Zweifel an der schuldhaften Verletzung  der Dienstpflicht.

 

Aus Sicht der KAB waren auch alle übrigen damals genannten Versagungsgründe bereits ausgeräumt, so dass einer Bestätigung der Jahresrechnung 2001 mit Entlastung des Oberbürgermeisters aus ihrer Sicht nichts mehr entgegensteht.