Vorlage - IV/STR/201/0754/07
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Der Stadtrat Zeitz bestätigt gemäß § 108 Abs.1-3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt die Jahresrechnung 2002 und erteilt dem Oberbürgermeister die Entlastung.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt §108 Abs.1-3
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Durch den Stadtrat der Stadt Zeitz wurde die Bestätigung der Jahresrechnung 2002 und die Entlastung gem. § 108 GO LSA des Oberbürgermeisters in der Stadtratssitzung am 25.11.2004 ohne Nennung von Gründen versagt und die entlastung des Oberbürgermeisters nicht erteilt. Mit Schreiben vom 17.12.2004 wurden gegenüber der Kommunalaufsicht die wesentlichen Ablehnungsgründe der Fraktionen genannt.
Zu diesen Gründen wurde auf Grundlage des Schreibens der Kommunalaufsicht vom 15.02.2005 durch die Verwaltung Stellung genommen und in den Stadtrat am 02.06.2005 eingebracht. Die Entlastung des Oberbürgermeisters wurde jedoch nicht erteilt, da es zu dem damals unter Punkt 5 genannten Versagungsgrund, -die bewusste Missachtung des Baustopps „Capitol“-, noch keine Entscheidung der Kommunalaufsicht gab.
Mit Schreiben vom 12.03.2007 teilt die Kommunalaufsichtsbhörde bezüglich des Theaterneubaus nunmehr Folgendes mit:
Das Verfahren zum Baustopp „Capitol“ hatte der Landrat zur Vorermittlung an sich gezogen. Diese wurden jedoch aufgrund eines bei Gericht anhängigen Verwaltungsrechtsstreits bezüglich des Um- und Neubaus des Theaters zwischenzeitlich unterbrochen. Ein förmliches Disziplinarverfahren wurde nie eröffnet.
Im Ergebnis der Vorermittlungen wurde festgestellt, dass seitens des Oberbürgermeisters auf Grund der außer Acht gelassenen Verfügungen des Bauordnungsamtes vom 23.11.2001 und 20.02.2002 möglicherweise um Dienstpflichtverletzungen handelt. Auf Grund der besonderen Umstände des Falles bestehen jedoch Zweifel an der schuldhaften Verletzung der Dienstpflicht.
Aus Sicht der KAB waren auch alle übrigen damals genannten Versagungsgründe bereits ausgeräumt, so dass einer Bestätigung der Jahresrechnung 2001 mit Entlastung des Oberbürgermeisters aus ihrer Sicht nichts mehr entgegensteht.