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Vorlage - IV/STR/201/0933/07  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2007 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Federführend:SG Haushalt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
11.09.2007 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
20.09.2007 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.09.2007 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/201/0933/07)

Der Stadtrat beschließt:

1. Der Stadtrat beschließt:

 

der Beschluss-Nr: IV/STR/0806/07 vom 07.06.2007 zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 und seinen Anlagen wird auf Grund der Beanstandung gemäß Bescheid der Kommunalaufsicht vom 26.07.2007 aufgehoben.

 

 

2. Der Stadtrat beschließt:

 

·         die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2007 ( Anlage 1)

·         den Haushaltsplan in der Fassung vom 07.06.2007 mit den beiliegenden Änderungen (Anlage 2 )

·         den Stellenplan in der Fassung des Entwurfs vom 22.03.2007

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Gemeindeordnung § 94 Land Sachsen Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:                IV/STR/201/0806/07

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            IV/STR/201/0806/07

 

Begründung:

 

 

Die im Stadtrat am 07.06.2007 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Zeitz wurden mit Bescheid der Kommunalaufsichtsbehörde vom 26.07.2007 beanstandet.

 

Im Bescheid wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Anforderungen des § 90 Abs. 3 GO LSA nicht erfüllt waren, das heißt der Haushaltsausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben war nach Auffassung der KAB nicht nachgewiesen. Durch die KAB wurde ein Fehlbedarf in Höhe von mindestens 270.900 € ermittelt. Ursache dieser unterschiedlichen Ergebnisse waren die Zahlung der zusätzlichen Mittel aus den erhöhten Steuereinnahmen des Landes. Die Stadt Zeitz hatte auf Grund der Pressemitteilung des MI LSA vom 05.06.2007 die geplanten  Finanzausgleichsmittel  um 300.900 € erhöht und konnte dadurch neben der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Fehlbeträge aus 2005 bereits auch einen Teil der Fehlbeträge aus 2006 in Höhe von 368.800 € darstellen.

 

Die im Vermögenshaushalt eingeplante Kreditermächtigung sollte der Finanzierung der geplanten Neuinvestitionen dienen. Anzumerken ist hier, dass die Stadt Zeitz 2007 eine Tilgungsleistung von über 900 T€ erbringt, seit dem Jahr 2003 keine Kreditaufnahme stattgefunden hat und der Finanzmarkt sich zur Zeit noch in einer relativen Niedrigzinsphase befindet.

 

Mit Beanstandung der Haushaltssatzung ist gleichzeitig die Kreditaufnahme versagt.

 

Nach Auswertung  des Bescheides fand ein klärendes Gespräch mit der KAB statt. Die Zusammenfassung des einvernehmlichen Ergebnisses wurde der Stadt Zeitz in  einem Schreiben vom 08.08.2007 mitgeteilt. Darin wird der Stadt Zeitz gestattet, die Positionen des beanstandeten Haushaltes, mit Ausnahme der Kreditermächtigung im Rahmen einer vorläufigen Haushaltsführung gem. § 96 GO LSA in Anspruch zu nehmen. Weiterhin hat die Stadt Zeitz bis zum 15.10.2007 dem Burgenlandkreis eine überarbeitete und beschlossene Fassung des Haushaltsplanes vorzulegen.

 

Der neuen  Satzung liegen vor allem folgende Änderungen zu Grunde:

 

1.     Die Erhöhung der Landeszuweisungen erfolgt nunmehr doch  bereits 2007. Das Land Sachsen- Anhalt hat dazu einen Nachtragshaushalt erlassen. Die Erhöhung beträgt bei den Allgemeinen Zuweisungen weitere 175.000 € und bei der Investitionshilfe 57.000 €.

2.     Bei den Gewerbesteuereinnahmen wurde der Haushaltsansatz, der bereits erfolgten Soll-Stellung  angepasst und kann somit um 200.000 € erhöht werden.

3.     Vereinbarungsgemäß wird für die Finanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen eine zusätzliche Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 421.000 € eingeplant. Die Deckung von Fehlbeträgen aus dem Jahr 2006 wird um 20.100 reduziert.

4.     Im Vermögenshaushalt wurden keine neuen Investitionsmaßnahmen aufgenommen. Den eingearbeiteten Veränderungen zur Erhöhung von Einzelansätzen  liegt entweder ein Stadtratsbeschluss zu Grunde oder es sind notwendige Veränderungen nach § 96 GO LSA.

5.     In den Finanzplanjahren sind die bisher noch nicht bekannt gewesenen Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung aus dem Orientierungserlass des MI LSA eingeflossen. Nach den bisher gezahlten Raten bei den Gemeinschaftssteuern bestätigt sich diese positive Erwartung für 2007.

6.     Weiterhin wurden die geplanten Gewerbesteuereinnahmen in den Finanzplanjahren entsprechend angepasst. Die erwarteten Steigerungen auf Grund der neuen Gewerbeansiedlung wurden ebenfalls in den Finanzplan eingearbeitet.

 

 

Im Ergebnis der eingearbeiteten Änderungen ist der Haushalt der Stadt Zeitz wiederum ausgeglichen. Die zusätzlichen Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt dienen der Mitfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes.

 

Die beiliegende Übersicht zu Rücklagen und Schulden wurden entsprechend des ungeprüften Rechnungsergebnisses 2006 bzw. durch Abstimmung mit der genehmigten Kreditaufnahme 2006 des  Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz geändert.

 

Der Bescheid der KAB beinhaltet weiterhin eine Auflage zur Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2005-2012. Der zu konsolidierende Fehlbetrag aus dem abschließenden Finanzplanjahr 2010 beträgt noch 2.976.800 €.
Die Vorlage dazu wird gesondert beraten.