Inhalt

Vorlage - IV/STR/10/0947/07  

Betreff: Aufnahme von Verhandlungen zum Beschluss einer Gebietsänderungsvereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden der VGem Zeitzer Land sowie weiteren, an die VGem angrenzenden Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Hauptamt
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.09.2007 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.09.2007 
28. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/10/0947/07)

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister umgehend Verhandlungen zum Beschluss einer Gebietsänderungsvereinbarung mit den

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister umgehend Verhandlungen zum Beschluss einer Gebietsänderungsvereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden der VGem Zeitzer Land sowie weiteren, an die VGem angrenzenden Gemeidnen aufzunehmen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt

(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 16 ff

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 07.08.2007 das vom Ministerium des Innern erarbeitete „Leitbild der Gemeindegebietsreform in Sachsen – Anhalt“ beschlossen.

Mit dem Beschluss zum Leitbild beginnt die freiwillige Phase zur Gebietsreform, die bis 2009 geht. In dieser Zeit ist die Bildung von Einheitsgemeinden und in begründeten Ausnahmefällen von Verbandsgemeinden möglich.

Daran schließt sich bis 2011 die gesetzliche Phase an, in der nur Einheitsgemeinden zulässig sein sollen.

Das Leitbild der Gemeindegebietsreform beinhaltet folgende wesentlichen Eckpunkte:

-          Mindestgröße bei Einheitsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen 8.000 Einwohner;

-          Mindestgröße bei Verbandsgemeinden 10.000 Einwohner, in Ausnahmefällen geringfügige Unterschreitung möglich, Mindestens 3 und höchstens 8 Mitgliedsgemeinden, von denen jede mindestens 1.000 Einwohner haben muss;

-          keine Verbandsgemeinde möglich im Umfeld der Oberzentren sowie bei Verwaltungsgemeinschaften, deren zentraler Ort überdurchschnittlich viele Einwohner im Vergleich zu den anderen Mitgliedsgemeinden aufweist („prägender Ort“)

-          Einheitsgemeinden können sich Ortschaftsverfassungen geben mit Ortsrat und Oberbürgermeister mit jeweils eigenen Zuständigkeiten;

-          Verbandsgemeinde hat direkt gewählten Verbandsgemeinderat und direkt gewählten Verbandsgemeindebürgermeister;

-          Verbandsgemeinde nimmt viele Aufgaben für die Gemeinde wahr (u. a. Flächennutzungsplanung, Trägerschaft für KiTa´s und Schulen, Unterhaltung Sportanlagen, Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung); weitere Aufgaben können die Mitgliedsgemeinden übertragen;

Für Verwaltungsgemeinschaften nach dem Trägergemeindemodell beinhaltet das Leitbild, dass diese eins zu eins in eine Einheitsgemeinde umgewandelt werden.

Weiterhin ist auch die Eingemeindung von an die derzeitige VGem angrenzenden Gemeinde möglich.

Die Bildung der Einheitsgemeinde erfolgt durch den Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages. Vor dem Abschluss des Gebietsänderungsvertrages hat der Gesetzgeber die Anhörung der Bürger, die in dem von der Neugliederung betroffenen Gebiet wohnen, vorgeschrieben.

Der Gebietsänderungsvertrag ist von allen Mitgliedsgemeinden zu unterzeichnen, wobei dieser Unterzeichnung immer ein entsprechender Beschluss des jeweiligen Gemeinderates vorausgehen muss.

Die unterschriebene Vereinbarung bedarf der Genehmigung der jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörde.

Weiterhin sind im Leitbild starke Verflechtungen zwischen der Gemeinde Grana dem Mittelzentrum Zeitz festgestellt wurden.

Die Feststellung basiert auf einer umfassenden Datenerhebung. Zur Lösung bzw. Milderung der damit verbundenen Stadt – Umland – Probleme ist eine Eingemeindung bzw. Teileingemeindung vorgesehen.

Seitens des Landes Sachsen – Anhalt wurde eine finanzielle Unterstützung der Gebietsreform in der freiwilligen Phase mit voraussichtlich 45 Mill Euro angekündigt.

Die finanzielle Unterstützung soll in Form von drei Varianten, die auch nebeneinander möglich sind, gewährt werden:

-          Beitrag zur Stärkung der Verwaltungs – und Leistungskraft

-          Sockelbetrag für jede Einheits - / Verbandsgemeinde

-          Pro – Kopf – Betrag.

Zur Umsetzung der Ziele des Leitbildes ist die Änderung mehrerer Rechtsvorschriften nötig, um somit die rechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung leitbildgerechter gemeindlicher Strukturen zu schaffen und die Bildung freiwilliger Neugliederungen auf der gemeindlichen Ebene zu fördern.

Der Zeitplan für die Gebietsreform in Sachsen – Anhalt ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

Es ist das Ziel der Stadt Zeitz mit den Mitgliedsgemeinden der VGem sowie weiteren angrenzenden Gemeinden eine Gebietsänderungsvereinbarung während der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform zu beschließen.