Vorlage - V/STR/65/0105/09
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Der Stadtrat beschließt:
- Der als Anlage beiliegende Durchführungsvertrag wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,
der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Zeitz – Zuckerfabrik Zeitz – wurde geprüft und
ihrem Gewicht entsprechend bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008
(BGBl. I S. 3018), wird die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 5 der Stadt Zeitz – Zuckerfabrik Zeitz – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan Nr. 5 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen
und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden den jeweiligen Beteiligten zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gesetzliche Grundlage: § 10 i.V.m. § 12 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/061/0574/2112/06 – Aufstellungsbeschluss
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Am 21. 12. 2006 erfolgte im Stadtrat der Stadt Zeitz der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 – Zuckerfabrik Zeitz.
Ziel der 2. Änderung war die Erweiterung des Geltungsbereiches für industrielle Nutzung und alle bereits durchgeführten und geplanten Bauvorhaben der Südzucker AG, Bioethanol GmbH und der Crop. Energies AG planerisch zu regeln.
Zwischenzeitlich plante die CT Biocarbonic GmbH, sich in der Nähe der Bioethanolanlage zwecks Errichtung einer Kohlensäurerückgewinnungsanlage anzusiedeln. Dieses konkrete Vorhaben wurde daraufhin ebenfalls in die Planung aufgenommen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgte in der Zeit vom 17.09. – 19.10.2009.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden erfasst und ausgewertet.
Es wird aufgrund dieser Stellungnahmen nicht erforderlich, den offengelegten Plan zu ändern.
Nunmehr macht sich der Abwägungs- und Satzungsbeschluss erforderlich.