Vorlage - V/STR/10/0128/09
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Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009.
Gesetzliche Grundlage: §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Zum 01.01.2010 werden die Gemeinden Theißen und Luckenau in die Stadt Zeitz eingemeindet. Aus diesem Grund muss die Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 in Bezug auf die Ortschaftsräte angepasst werden.
Weiterhin wurden die Hinweise der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises aus dem Genehmigungsbescheid zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 07.10.2009 eingearbeitet.
Gegen die Auflagen und teilweise auch gegen die Hinweise aus diesem Bescheid wurde fristgerecht Widerspruch erhoben.
Nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann die Hauptsatzung gegebenenfalls überarbeitet werden.
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz
vom 13.08.2009
Präambel
Aufgrund der §§ 6, 7, § 44 Abs. 3 Ziff. 1, der Gemeindeordnung für das Land
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am .......................folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 beschlossen:
Artikel I
§ 7 Hauptausschuss
Der Absatz 2, Ziffer 6, Buchstabe c wird wie folgt formuliert:
c) die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders zu bewertenden Tätigkeit, für Beschäftigte nach Buchstabe a),
§ 13 Oberbürgermeister
Der Absatz 2, Ziffer 5, Buchstabe b wird wie folgt formuliert
b) die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders zu bewertenden Tätigkeit, für Beschäftigte nach Buchstabe a)
§ 18 Ortschaftsrat
In Absatz 1 werden
7. Luckenau und
8. Theißen
hinzugefügt.
In Absatz 2 werden
7. Luckenau 5 Mitglieder und
8. Theißen 9 Mitglieder
hinzugefügt.
§ 22 Öffentliche Bekanntmachungen
Der Absatz 1 erhält folgenden neuen Wortlaut:
Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Zeitz ............................ durch den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz.
In Absatz 5 werden
Luckenau Bürgerhaus, Schulstraße 1d, 06727 Luckenau und
Theißen Hauptstraße 1, 06727 Theißen
hinzugefügt.
Der § 24 Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungs-ermächtigungen erhält folgenden neuen Wortlaut:
Die Entscheidung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben (§ 162 GO LSA) und Verpflichtungsermächtigungen (§ 164 GO LSA) trifft:
- der Oberbürgermeister, soweit der Wert nicht 15.000 € übersteigt;
- der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss, soweit der Wert 15.000 € übersteigt;
- der Stadtrat, soweit der Wert 50.000 € übersteigt.
Artikel II
Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.