Vorlage - V/STR/STR/0235/10
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Der Oberbürgermeister möge prüfen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) voll zu kommunalisieren. Auswirkungen auf Geschäftsleitung, innerbetriebliche Strukturen und Abläufe sollen damit nicht verbunden werden. Ziel soll einzig die völlige Kommunalisierung der SWZ und die Zuführung der Gesamterträge an die Stadt Zeitz sein.
Über den Prüfungsstand ist dem Stadtrat in einer jeden Stadtratsitzung zu berichten. Nach Prüfungsabschluss sind dem Stadtrat entsprechende Beschlussvorschläge zu unterbreiten.
Gesetzliche Grundlage:
bereits gefasste Beschlüsse:
aufzuhebende Beschlüsse:
Begründung:
Derzeit sind die Stadtwerke Zeitz GmbH (SWZ) zu 50 % in Fremdbesitz. Der von den Fremdgesellschaftern beherrschte Anteil am Stammkapital in Höhe von 6,5 Mio. € soll nach entsprechender Kreditaufnahme städtischerseits übernommen werden. Bei einem jährlichen Kapitalertrag von weit über 20 % nach Steuern amortisiert sich die Kapitalanlage in weniger als 5 Jahren. Der Kapitalertrag soll dem Stadthaushalt zukommen, anstatt zur Hälfte in Fremdkassen – nahezu ausschließlich Konzernkassen – abzufließen.
Das dieser Antrag bereits gute Beispiele anderer Städte aufweist, können Sie im Internet erfragen.