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Vorlage - V/STR/10/0247/10  

Betreff: Beitritt der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-UNION e.G.
ausgearbeitet von: FB Zentrale Dienste
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.04.2010 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/10/0247/10)

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-UNION e

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Zeitz zur Kommunalen IT-UNION e.G.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                                          Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt

(GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung; § 44 Abs. 3 Nr. 9 i.V.m. §§ 116 ff

bereits gefasste Beschlüsse:                            Beschluss vom 11.03.2010 – V/STR/10/0209/10

aufzuhebende Beschlüsse:                                          keine

 

Begründung:

 

Die Kommunale IT-UNION (KITU) e.G. wurde durch die Gründungsmitglieder Landeshauptstadt Magdeburg, Gemeinde Barleben und den IT-Dienstleister KID-Magdeburg GmbH mit Wirkung zum 01.01.2010 ins Leben gerufen.

Ziel der Genossenschaft ist es, effektive IT-Lösungen zu entwickeln und diese den Mitgliedern der Genossenschaft und damit einer möglichst großen Anzahl von Kommunen zur Verfügung zu stellen.

Durch das Genossenschaftsmodell haben die Mitglieder Zugriff auf effektive und effiziente IT-Dienstleistungen. Durch die Mitnutzung größerer Strukturen beim Betrieb von IT lässt sich eine größere Effizienz erreichen und damit Haushaltsmittel einsparen.

Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen können zeitnah und in der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen umgesetzt werden.

 

Die zunehmende Komplexität beim Einsatz von IT und die steigenden Anforderungen an Datenschutz und –sicherheit werden durch fachkundiges Personal bewältigt.

Die Kommunen können sich auf ihre eigentlichen Aufgaben, die Steigerung der Attraktivität als interessanter Wohn- und Unternehmensstandort im Wettbewerb der Regionen, intensiver konzentrieren.

Zahlreiche Kommunen im Land Sachsen-Anhalt prüfen gegenwärtig eine Mitgliedschaft in der KITU e.G..

Der Prozess der Bildung und Entwicklung der Genossenschaft wird durch das Ministerium des Innern und den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt unterstützt.

Das Landesverwaltungsamt hat auf der Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der derzeitig gültigen Fassung §§ 116 ff die Zulässigkeit der kommunalen, wirtschaftlichen Beteiligung an der KITU e.G. geprüft. Die Prüfergebnisse sind Inhalt der Rundverfügung Nr. 47/09 (Anlage 1) und bestätigen, dass keine kommunalrechtlichen Bedenken gegen den Beitritt von Kommunen des Landes S/A in die Genossenschaft bestehen.

 

Gemäß § 123 GO LSA haben Kommunen den beabsichtigten Beitritt zur Genossenschaft der zuständigen Kommunalaufsichtbehörde rechtzeitig, vor der Beschlussfassung des Stadtrates, anzuzeigen und die Unternehmenssatzung (Anlage 2) vorzulegen.

 

Die Anzeige gegenüber der Kommunalaufsicht beim Burgenlandkreis und die ergänzenden Betrachtungen, ob der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht durch einen Zweckverband, einen Eigenbetrieb oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts wirtschaftlicher erreicht werden kann, erfolgte mit Schreiben vom 18.03.2010 (Anlage 3).