Vorlage - V/STR/40/0958/13
|
|
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 25. April 2013 die
1. Änderungssatzung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011.
- Änderungssatzung
zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz
vom 10.02.2011
Gemäß §§ 4, 6, 34 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) sowie § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009 jeweils in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am ………… folgende 1. Änderungssatzung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz beschlossen:
Artikel I
Änderungen
- Präambel
Die Präambel wird wie folgt ergänzt:
Nach den Worten „… § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13.08.2009…“ werden die Worte „in der zur Zeit geltenden Fassung“ eingefügt.
- § 3 Abs. 1 sechster Anstrich
wird wie folgt neu gefasst:
- verdiente Sportler (Olympiasieger/Olympiateilnehmer, Welt- und Europameister, Deutsche Meister, wenn der Titel jeweils bei Wettkämpfen innerhalb der offiziell anerkannten Wettkampfstruktur des Deutschen Olympischen Sportbundes errungen wurde.)
- § 7 erhält folgende neue Absatznummerierung (Korrektur):
Abs. 4 wird zu Abs. 3
Abs. 5 wird zu Abs. 4.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Zeitz, den ……………..
……………………………
Dr. Kunze - Siegel -
Oberbürgermeister
Anhang:
Synopse
Präambel |
|
Die Stadt Zeitz hat in ihrer über tausendjährigen Geschichte viel vom persönlichen Engagement der Menschen profitiert, die durch ihre Aktivitäten Zeitz seit der Gründung im Jahre 967 weltweit bekannt gemacht haben. Besondere Verdienste sollen deshalb in einem würdigen Rahmen mit einer Anerkennung geehrt werden.
Aufgrund §§ 4, 6, 34 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03. 02. 2011 folgende Satzung beschlossen: | Die Stadt Zeitz hat in ihrer über tausendjährigen Geschichte viel vom persönlichen Engagement der Menschen profitiert, die durch ihre Aktivitäten Zeitz seit der Gründung im Jahre 967 weltweit bekannt gemacht haben. Besondere Verdienste sollen deshalb in einem würdigen Rahmen mit einer Anerkennung geehrt werden.
Aufgrund §§ 4, 6, 34 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. 08. 2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie § 17 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 13. 08. 2009 in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03. 02. 2011 folgende Satzung beschlossen: |
§ 3 Eintragungen in das „Goldene Buch der Stadt Zeitz“ und das „Gästebuch der Stadt Zeitz“
|
|
(1) Neben den Ehrenbürgern tragen sich Personen aus dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis bei besonderen Anlässen in das „Goldene Buch der Stadt Zeitz“ ein: - Personen des diplomatischen Dienstes, ab dem Status eines Botschafters - Ausländische/inländische Staatsoberhäupter - Spitzenpersönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Kirche - Ober-/Bürgermeister der Partnerstädte der Stadt Zeitz - Stifter - Verdiente Sportler (Olympiasieger, Welt- und Europameister / Deutsche Meister.
| (1) Neben den Ehrenbürgern tragen sich Personen aus dem nachfolgend aufgeführten Personenkreis bei besonderen Anlässen in das „Goldene Buch der Stadt Zeitz“ ein: - Personen des diplomatischen Dienstes, ab dem Status eines Botschafters - Ausländische/inländische Staatsoberhäupter - Spitzenpersönlichkeiten aus Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft und Kirche - Ober-/Bürgermeister der Partnerstädte der Stadt Zeitz - Stifter - Verdiente Sportler (Olympiasieger / Olympiateilnehmer, Welt- und Europameister, Deutsche Meister jeweils bei Wettkämpfen innerhalb der offiziell anerkannten Wettkampfstruktur des Deutschen Olympischen Sportbundes).
|
§ 7 Form der Ehrungen |
|
(1) Die Ehrungen erfolgen in einem feierlichen Rahmen. Sie werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vorgenommen. (2) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgt in Anwesenheit des Stadtrates der Stadt Zeitz. Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes erhalten die Ehrenbürger eine Verleihungsurkunde. (4) Die Gestaltung der Verleihungsurkunde für das Ehrenbürgerrecht sowie der „Ehrenurkunde der Stadt Zeitz“ obliegt dem Stadtrat der Stadt Zeitz durch Beschlussfassung. (5) Über vorgenommene Ehrungen wird im Amtsblatt der Stadt Zeitz berichtet. | (1) Die Ehrungen erfolgen in einem feierlichen Rahmen. Sie werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Zeitz vorgenommen. (2) Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfolgt in Anwesenheit des Stadtrates der Stadt Zeitz. Anlässlich der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes erhalten die Ehrenbürger eine Verleihungsurkunde. (3) Die Gestaltung der Verleihungsurkunde für das Ehrenbürgerrecht sowie der „Ehrenurkunde der Stadt Zeitz“ obliegt dem Stadtrat der Stadt Zeitz durch Beschlussfassung. (4) Über vorgenommene Ehrungen wird im Amtsblatt der Stadt Zeitz berichtet. |