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Vorlage - VI/STR/65/0425/16  

Betreff: Umstufung der Bundesstraße B 180 im Stadtgebiet von Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
19.10.2016 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
20.10.2016 
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
27.10.2016 
24. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (VI/STR/65/0425/16)
Anlagen:
B180

 

 

Der Stadtrat beschließt, das Verfahren zur Umverlegung der B 180 auf die sog. Hyzetstraße vor Ablauf der Bindefrist der Fördermittel einzuleiten.


Gesetzliche Grundlage:

- § 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

- § 45 (3) Kommunalverfassungsgesetz des  

  Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- IV/0145/1003/05-Variante 2 als künftige Variante

  der Verkehrsführung der B 180 und zur Fort-

  schreibung des Integrierten Stadtentwicklungs-

  konzeptes 2010

- V/STR/65/0346/3009/10 - Beschluss zur Fort-

  schreibung des integrierten Stadtentwicklungs-

  konzeptes (SEK) 2010 vom 30.09.2010

- V/STR/65/0591/0809/11 -Beschluss zur Fort-

  schreibung des Verkehrsentwicklungsplanes

  der Stadt Zeitz (Stand 21.04.2011) als eigen-

  ständigen Bestandteil des integrierten Stadtent-

  wicklungskonzeptes vom 08.09.2011

 

aufzuhebende Beschlüsse:

 keine

 

Begründung:

Die Verkehrssituation in der Stadt Zeitz war 1990 durch drei innerörtliche Bundesstraßen gekennzeichnet, die mit dem explosionsartig ansteigenden privaten sowie gewerblichen Verkehr zu unlösbaren Problemen führten.

Folgerichtig sind dann durch die betreffenden Behörden Entscheidungen getroffen worden, die durch den Bau der sogenannten Westumgehung, d. h. der B 2n, die Stadt Zeitz von einem Großteil des überörtlichen Verkehrs entlastet.

In diesem Zusammenhang wurde auch die 2. in der Stadt vorhandene Bundesstraße, die B 91, abgestuft. Diese beginnt seit dieser Zeit nicht an der Kreuzung „Grüne Aue“ (Weißenfelser Str.), sondern am Kreisverkehrsplatz in Theißen als Knoten mit der B 2n.

 

Einzig im Stadtgebiet verblieben ist die Bundesstraße 180 (Naumburg – Altenburg), die seit 1974 (Schaffung der Fußgängerzone) aufgrund der Einbahnstraßenregelung sogar auf 2 Trassen die Stadt stark belastet. Die Folgen sind in Form von Wegzug, Leerstand und Verfall deutlich ablesbar.

 

Obwohl Stadtrat und Stadtverwaltung sich ständig mit der Problematik der Verlagerung der

B 180 beschäftigt haben, wurde keine umsetzbare Variante gefunden. Die Vorschläge reichten von der Verlagerung aus dem Sanierungsgebiet auf die Trasse Donaliesstr. - Wendischer Berg – Weberstraße über die Variante K.-Niederkirchner-Str – Röntgenstr. – Rudolf-Puschendorf-Str. hin bis zu dem Stadtratsbeschluss, die B 180 auf die K 2217 / 2211 über Großpörthen – Nedissen zur B 2 zu führen.

Bei der Landesstraßenbaubehörde fand diese Trassenführung allerdings aufgrund der notwendigen Entlastung des Ortes Nedissen durch eine separate Ortsumfahrung und weiteren Ausbauaufwandes an den K-Straßen keine Zustimmung.

 

Zur Erschließung des Industriestandortes Chemie- und Industriepark Zeitz wurde in Regie des Landkreises unter Verwendung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Ver-besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Fördermittelgeber Wirtschaftsministerium LSA) in den Jahren 1997 bis 1999 der erste Abschnitt von der B 2 (Kreisverkehr Bornitz) bis zur L 193 und der Anbindung an den Chemie- und Industriepark als Erschließungsstraße (Hyzet-Straße) hergestellt und nach Fertigstellung in die Baulast der jeweiligen Gemeinden übertragen.

 

Zur besseren Erreichbarkeit dieses gewerblichen Standortes wurde in den Folgejahren wiederum zum Teil unter Verwendung von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe sowie dem Entflechtungsgesetz, die Anbindung an die B 180 (Südanbindung) geschaffen. Sowohl die Erschließung des Chemie- und Industrieparkes von der B 2 als auch von der B 180 wurden allein zur besseren Verknüpfung mit dem überörtlichen Bundesstraßennetz hergestellt.

 

Im Zusammenhang zum integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSEK) wurde im Auftrag der Stadt Zeitz durch ein autorisiertes Büro ein Verkehrsentwicklungskonzept erstellt und nach breiter Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Stadtrat beschlossen. Neben zahlreichen innerstädtischen Lösungsvorschlägen für die Verkehrsführung (u.a. Aufhebung des Einbahnstraßensystems) ist als vorrangiges Ziel in dieser Konzeption die Herausnahme der B 180 aus dem Stadtgebiet definiert. Es wird davon ausgegangen, dass die sogenannte „Hyzet-Straße“ und der Südanbindung an die B 180 als „Ostumgehung Zeitz“ zur Führung der B 180 als Ortsumfahrung durch entsprechende Beschilderung genutzt werden und nach Ablauf der Fördermittelbindefrist zur Bundesstraße aufgestuft werden kann.

Diese Variante wurde auch in den mehrfach durchgeführten Beratungen zur Umsetzung eines tragfähigen Umstufungskonzeptes mit allen betroffenen Baulastträgern befürwortet.

 

Im Zusammenhang mit der Verlegung der B 180 auf die sogenannte Hyzet-Umfahrung kommt es zu folgenden Umstufungen:

 

Die derzeitige L 193 vom Kreisverkehr Bornitz bis Alttröglitz, die Gemeindestraße von Alttröglitz bis Knoten Kadischen sowie die Kreisstraße vom Knoten Kadischen bis zum Knoten Loitsch sollen zur Bundesstraße aufgestuft werden.

 

Die jetzige Trasse der B 180 im Stadtgebiet von Zeitz vom Kreisverkehr in Grana über die Naumburger Straße, Schädestraße, Friedrich-Engels-Brücke, Badstubenvorstadt, Schloßstraße, Domherrenstraße, Rahnestraße, Braustraße, Fischstraße, Altmarkt, Kalkstraße, Kreisverkehr Am Kalktor, Altenburger Straße, Kleefeldplatz, Geußnitzer Straße bis zur Anbindung an die K 2217 (Abzweig Krankenhaus/ Lindenallee) soll zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

Mit Inkrafttreten der noch abzuschließenden Umstufungsvereinbarung wird die Stadt Zeitz Baulastträger von 5,33 km ehemaliger Bundesstraße, von zwei Kreisverkehrsanlagen, 4 großen Ampelkreuzungen, 2 Fußgängerampelanlagen und zwei Brückenbauwerken werden. Die damit theoretisch nach dem Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenunterhaltung in den Gemeinden anfallenden Unterhaltungskosten würden sich auf ca. 198.280,00 € jährlich belaufen. Diese Unterhaltungskosten beinhalten neben einer Unterhaltungspauschale pro lfd. Straßenkilometer in Höhe von 19,10 €/m, Wartungs- und Energiekosten für die Lichtsignalanlagen, Kosten für Brückenprüfungen, Pflege von Straßenbegleitgrün, Reinigung der Straßeneinläufe, Entwässerungsgebühren, Beschilderungen und Winterdienst.

Im Verhältnis zum derzeit vorhandenen Gemeindestraßennetz mit einer Gesamtlänge von 290 km beträgt der prozentuale Zuwachs an Straßen ca. 1,84 %, welche zusätzlich mit dem zur Verfügung stehenden finanziellen Budget unterhalten werden müssen.

 

Im Rahmen der anstehenden Verhandlungen zu der Umstufungsvereinbarung wird die Stadt Zeitz die an der jetzigen Trassenführung der B 180 in der Ortsdurchfahrt Zeitz noch ausstehenden Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen vom derzeitigen Baulastträger Bund einfordern.

 

Trotz des mit der Abstufung der B 180 im Stadtgebiet verbundenen erhöhten Unterhaltungsaufwandes besteht der finanziell nicht darstellbare Vorteil/ Nutzen in der verkehrsrechtlichen Verfügbarkeit der Gemeindestraßen. Dadurch besteht die Möglichkeit der Anordnung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen mit dem Ziel den überörtlichen Verkehr in der Ortsdurchfahrt deutlich zu reduzieren und damit auch die Ziele des beschlossenen Verkehrsentwicklungskonzeptes zu erreichen.


Finanzielle Auswirkungen:    198.280,00 € Unterhaltungskosten nach dem Merkblatt über

                                                   den Finanzbedarf der Straßenunterhaltung in den Gemeinden


Anlage:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B180 (607 KB)