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Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen


Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe dauerhaft betreiben möchten, müssen Sie mindestens vier Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige und eine Gaststättenanzeige einreichen.
Sie müssen in Ihrer Anzeige angegeben, um welche Betriebsart es sich handelt.
Betriebsarten sind zum Beispiel:

  • Imbiss / Schnellrestaurant
  • Schankwirtschaft
  • Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Schank- und Speisewirtschaft mit regelmäßigen Musikdarbietungen
  • Tanzlokal
  • Freischankfläche (Biergarten)
  • Café
  • Bar
  • Diskothek
  • Autobahnraststätte
  • Trinkhalle
  • Shisha-Bar
  • Warenhausgaststätte.

Sie müssen eine Anzeige auch in folgenden Fällen einreichen:

  • Betrieb von Zweigniederlassungen,
  • Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle,
  • die Verlegung der Betriebsstätte,
  • die Erweiterung des Angebotes und
  • die Aufgabe des Betriebes der Betriebsstätte.

Sie müssen in Ihren Antrag auch angeben, ob Sie alkoholische Getränke anbieten wollen. Sie müssen außerdem mitteilen, wenn das bisherige Angebot im laufenden Gaststättenbetrieb auf alkoholische Getränke oder auf das Angebot von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle ausgedehnt werden soll.

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie Ihre Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Darin müssen Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen angegeben werden.

Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen:

  • Führungszeugnis (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Zeitz)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Bürgerbüro der Stadt Zeitz)
  • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (zu beantragen beim Amtsgericht Halle/Saale)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (abrufbar unter www.vollstreckungsportal.de)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zu beantragen beim Finanzamt Naumburg/Saale)

Das Gewerbeamt leitet die Angaben unverzüglich weiter an

  • die zuständige Bauaufsichtsbehörde
  • an die Stelle für die Lebensmittelüberwachung,
  • den Immissionsschutz,
  • den Gesundheitsschutz und
  • den Jugendschutz.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Wenn die Firma ihren Sitz in Zeitz hat, ist dies das Gewerbeamt der Stadt Zeitz.

Anträge und Formulare

Das Antragsformular "Gaststätte anzeigen" sowie das Beiblatt zum Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Gewerbeamt und steht Ihnen hier online zur Verfügung. Sie können die Meldungen während der Öffnungszeiten auch persönlich im Gewerbeamt vornehmen.

Wenn Sie erstmalig ein Gewerbe anmelden, müssen Sie zusätzlich den Antrag "Gewerbe anzeigen" ausfüllen.

Wenn Sie bereits ein Gewerbe betreiben und dieses Gewerbe um den dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes erweitern möchten, füllen Sie bitte zusätzlich den Antrag "Gewerbe ummelden" (im Sinne von "erweitern") aus.

Gebühren / Gebühren

Die Gebühr für die Gaststättenanzeige beträgt 50,- € für Gaststätten ohne Alkoholausschank und 450,- € für Gaststätten mit Alkoholausschank. Entsteht im letzteren Fall ein erhöhter Bearbeitungsaufwand, kann die Gebühr 500,- € betragen. Hinzu kommt immer eine Gebühr von 45,- € für die Gewerbeanzeige.

Die Gebührenpflichten ergeben sich aus:

Frist

Sie müssen die Anzeige mindestens 4 Wochen vor der Betriebsaufnahme einreichen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weitere Informationen

Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen oder unselbständigen Zweigstellen, für die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Unterstützende Institutionen - Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen

Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau https://www.ihk.de/halle/

Siehe auch