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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und wird von den Städten und Gemeinden auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes erhoben.

Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften, soweit sie Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erzielen, oder aus Kapitalgesellschaften.
Die Entscheidung über die Gewerbesteuerpflicht trifft das für das Unternehmen zuständige Finanzamt. Die Gewerbesteuererklärungen sind im Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage der Steuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, welcher durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Stadt Zeitz in Form eines Steuerbescheides.

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz.

Ebenfalls zur Gewerbesteuer gehört die Bearbeitung von Stundungen, Erlässen und Aussetzungen.

Rechtsgrundlage

Hebesatz

Der aktuelle Hebesatz für die Stadt Zeitz liegt bei 395 Prozent.

Fristen

Die Gewerbesteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

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