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Änderung der Reisegewerbekarte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen lassen. Änderungen Ihrer Meldeanschrift müssen ebenfalls eingetragen werden.

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. In diesem Zusammenhang kann das Gewerbeamt Ihre Zuverlässigkeit erneut überprüfen. Wird der Antrag genehmigt, trägt das Gewerbeamt die neuen Tätigkeiten in Ihre Reisegewerbekarte ein.

Für eine Änderung der eingetragenen Anschrift legen Sie bitte die Reisegewerbekarte und einen Nachweis Ihrer neuen Wohnanschrift (z. B. aktuellen Personalausweis) beim Gewerbeamt vor.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich bitte an das Gewerbeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Wenn Sie in Zeitz wohnen, ist dies das Gewerbeamt der Stadt Zeitz.

Gebühren

Die Gebühr für die Änderung der Reisegewerbekarte beträgt 45,- €.

Voraussetzungen

' Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisegewerbekarte

Frist

Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)

Anträge / Formulare

Siehe auch