Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen
Teaser
Wenn Sie eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage haben, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Volltext
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um maximal ein Jahr verlängern.
Voraussetzungen
Ihnen liegt eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vor.
Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich)
Kosten
Gebühren mindestens 50 €
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Kosten der Bauausführung
- Aufwand für Prüfung der Teilbaugenehmigung
Frist
Sie können die Verlängerung der Baugenehmigung beantragen, solange die Baugenehmigung gültig ist. Verlängerung der Baugenehmigung um bis zu 1 Jahr
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ansprechpunkt
untere Bauaufsichtsbehörde
Verfahrensablauf
- Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie per Onlineservice oder schriftlich
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, auf welche Baugenehmigung sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Bestehen Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und die notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann den Bescheid zu Ihrem Antrag sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Hinweise (Besonderheiten)
Mindestens 2 Wochen vor Nutzungsaufnahme müssen Sie eine Anzeige zur Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt