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Reisegewerbekarte verlängern lassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Siehe auch

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Frist

Sie müssen die Änderung der Reisegewerbekarte abwarten.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, bei der Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als juristische Person wenden Sie sich an die Gewerbebehörde am Sitz Ihres Betriebs beziehungsweise dort, wo Ihr Betrieb seinen Sitz haben wird.

Verfahrensablauf

Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Hinweise (Besonderheiten)