Reisegewerbekarte verlängern lassen
Siehe auch
Rechtsbehelf
- Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Frist
Sie müssen die Änderung der Reisegewerbekarte abwarten.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche(n)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gewerbebehörde der Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung, bei der Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Als juristische Person wenden Sie sich an die Gewerbebehörde am Sitz Ihres Betriebs beziehungsweise dort, wo Ihr Betrieb seinen Sitz haben wird.
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.