Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.
Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel
- Radrennen
- Straßenfeste
- Märkte
Zuständige Stellen
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".
Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:
- bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
- bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
Die Anschriften lauten:
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Nord
Sachsenstraße 11a
39576 Stendal
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich West
Rabahne 4
38820 Halberstadt
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 1
39114 Magdeburg
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Ost
Gropiusallee 1
06846 Dessau-Roßlau
Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Süd
An der Fliederwegkaserne 21
06130 Halle (Saale)
Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.
Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz
Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz.
Bei der Stadtverwaltung Zeitz teilen sich zwei Sachgebiete die Zuständigkeit für die oben genannte Dienstleistung. Das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr ist für Baumaßnahmen, Materiallagerung und Containeraufstellung zuständig. Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet Anträge für Sondernutzungen, die mit Gewerbe, Werbung und Veranstaltungen zusammenhängen. Die zuständige Stelle bei der Stadt Zeitz ergibt sich aus dem Empfängerfeld des jeweiligen Antragsdokumentes.
Bitte nutzen Sie für Anträge auf Sondernutzungen bei der Stadt Zeitz in jedem Fall die folgende E-Mailadresse: sondernutzung@stadt-zeitz.de.
Bitte nutzen Sie für einen Antrag bei der Stadt Zeitz die Formulare, die wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.
Gebühren (Gebühren)
Fristen
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.