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Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Zuständige Stellen

Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz. Nähere Informationen finden Sie unter "Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz".


Zuständige Behörde außerhalb der Ortsdurchfahrten sind folgende Straßenbaubehörden:

  • bei Kreisstraßen der jeweilige Landkreis
  • bei Landesstraßen die für den Regionalbereich zuständige Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (dies gilt auch für Bundesstraßen, für die das Land im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund tätig wird).
    Die Anschriften lauten:
    Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
    Regionalbereich Nord
    Sachsenstraße 11a
    39576 Stendal

    Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
    Regionalbereich West
    Rabahne 4
    38820 Halberstadt

    Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
    Regionalbereich Mitte
    Tessenowstraße 1
    39114 Magdeburg

    Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
    Regionalbereich Ost
    Gropiusallee 1
    06846 Dessau-Roßlau

    Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
    Regionalbereich Süd
    An der Fliederwegkaserne 21
    06130 Halle (Saale)

Der Antrag ist schriftlich formlos bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.

Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.

Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde (s. oben) einzuholen.

Verfahrensablauf bei der Stadt Zeitz

Zuständige Behörde bei Gemeindestraßen und bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen ist die Straßenbaubehörde der jeweiligen Gemeindeverwaltung, hier die Stadt Zeitz.

Bei der Stadtverwaltung Zeitz teilen sich zwei Sachgebiete die Zuständigkeit für die oben genannte Dienstleistung. Das Sachgebiet Straßenbau und Verkehr ist für Baumaßnahmen, Materiallagerung und Containeraufstellung zuständig. Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bearbeitet Anträge für Sondernutzungen, die mit Gewerbe, Werbung und Veranstaltungen zusammenhängen. Die zuständige Stelle bei der Stadt Zeitz ergibt sich aus dem Empfängerfeld des jeweiligen Antragsdokumentes.

Bitte nutzen Sie für Anträge auf Sondernutzungen bei der Stadt Zeitz in jedem Fall die folgende E-Mailadresse: sondernutzung@stadt-zeitz.de.

Bitte nutzen Sie für einen Antrag bei der Stadt Zeitz die Formulare, die wir Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung stellen.

Gebühren (Gebühren)

Den aktuellen Gebührentarif entnehmen Sie bitte der Anlage der Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Zeitz.

Fristen

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Je nach Umfang der Maßnahme ist es im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen längeren Zeitraum einzuplanen.

Rechtsgrundlagen