Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt in der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Änderungsformular "Hundehaltung ändern oder abmelden"
- Versicherungspolice
Verfahrensablauf
Sie füllen das Formular "Hundehaltung ändern oder abmelden" aus und legen eine Kopie oder ein Scan (Anlage) der Versicherungspolice bei. Anschießend senden Sie das ausgefüllte Formular samt Anlange per E-Mail oder per Post an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen auf.
Hundehaltung ändern wegen HaftpflichtversicherungGebühren (Gebühren)
Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.