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16. Elternbrief - Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb ab 20.05.2021

entsprechend der Information des Landrates des Burgenlandkreises vom 17.05.2021 liegt die 7-Tages-Inzidenz am 18.05.2021 den fünften Tag infolge unter dem Inzidenzwert von 165.

Sehr geehrte Eltern,

ab Donnerstag, der 20.05.2021 dürfen die Kindertageseinrichtung der Stadt Zeitz wieder im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Was heißt für Sie „Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb“

Es dürfen grundsätzlich wieder alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung besuchen.

Zur Gewährung des Infektionsschutzes sowie der Nachverfolgbarkeit von Kontakten ist es allerdings notwendig die Kinder in festen Gruppen, sogenannte Kohorten, zu betreuen. Das Bilden von Sammelgruppen (Früh- und Spätdienst) soll möglichst vermieden werden.
Hierdurch kommt es zu Einschränkungen in den Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen. Jede Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Zeitz stimmt mit den Elternvertretern die Gruppenbildung und die daraus folgenden Öffnungs- und Schließzeiten für ihre Einrichtung ab.

Die Öffnungs- und Schließzeiten hängen in Ihrer Kindertageseinrichtung aus.

Für alle Eltern im eingeschränkten Regelbetrieb zu beachten!

Kinder, mit Verdacht auf eine Corona-Infektion, dürfen nicht betreut werden! Zeigen Kinder Krankheitssymptome, wie Fieber in Kombination mit trockenem Husten, dürfen sie die Einrichtung nicht besuchen!

Das Kind ist einem Arzt vorzustellen und kann nur mit Gesundmeldung wieder aufgenommen werden!

Eine Einrichtung grundsätzlich besuchen können

  • Kinder bis 3 Jahre mit typischer laufender Nase ohne weitere Krankheitszeichen, und
  • Kinder ab 3 Jahren mit einer leichten banalen Erkältung, die kein Fieber und kein Krankheitsgefühl, insbesondere keinen trockenen Husten haben.

Alle Eltern erklären mit jeder Übergabe Ihres Kindes an die Einrichtung, dass Sie Ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen Covid-19-Symptomen übergeben und das auch kein Kontakt zu einer an Covid-19-erkrankten Person bestand.

Zeigt ein Kind während der Betreuung Krankheitssymptome, wird es von den anderen Kindern isoliert. Die Eltern werden unverzüglich informiert und müssen ihr Kind schnellstmöglich abholen.

Es sind, die in jeder Kindertageseinrichtung gültigen Hygieneregelungen, zwingend zu beachten! Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, dass Sie beim Bringen und Abholen Ihres Kindes einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen haben!
Bei Nichtbeachtung dieser Festlegung wird zum Schutz des Personals und der betreuten Kinder Hausverbot erteilt!
Die Kinder sind dann an der Hauseingangstür abzugeben und abzuholen.

Mit dem Beachten dieser Regeln helfen Sie mit, dass die ErzieherInnen Ihrer Kindertageseinrichtung gesund bleiben, somit die Betreuung Ihres Kindes sichergestellt ist und Sie ihrer Berufstätigkeit nachgehen können.

Diese Festlegungen sind von den Leitungen, den Fachkräfteteams und dem Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Zeitz konsequent umzusetzen und zum Schutz aller kompromisslos einzufordern.

Wichtige Information zur Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Mai 2021 zur Beachtung

Da die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Zeitz im Monat Mai 2021 mehr als 14 Kalendertage teilweise bzw. ganz geschlossen waren, müssen alle Eltern, deren Kinder ihre Kindertageseinrichtung nicht besuchen durften, keine Elternbeiträge bezahlen.

Die Elternbeiträge werden zur Fälligkeit am 30.05.2021 von der Stadt Zeitz nicht eingezogen. Wer den Betrag selbst überweist, sollte eingerichtete Daueraufträge für die Fälligkeit 30.05.2021 auf „Null“ setzen. Dennoch eingehende Überzahlungen werden zurückgezahlt.

Eltern, deren Kinder die Notbetreuung besuchen, bleiben zahlungspflichtig! Sie erhalten jedoch für den Monat Mai 2021 einen gesonderten Bescheid über den zu zahlenden Kostenbeitrag.

Die Höhe des Kostenbeitrages bemisst sich an dem durchschnittlich in Anspruch genommenen wöchentlichen Betreuungsumfang. Im Krippen- und Kindergartenbereich ist jedoch mindestens der Kostenbeitrag zu zahlen, der lt. aktuell gültiger Kostenbeitragssatzung (Kita-KBS) für 25 Wochenstunden und im Hortbereich für 20 Wochenstunden festgesetzt ist.

Dieser beträgt für

  • 150,00 Euro für ein Krippenkind,
  • 85,00 Euro für ein Kindergartenkind, und
  • 45,00 Euro für ein Hortkind

Die Kita-Leitungen erfassen die tatsächliche Betreuungszeit. Auf dieser Grundlage werden nach Ablauf des Monats die geänderten Bescheide für den Monat Mai 2021 erstellt.

Die neu berechneten Beiträge sind zu überweisen! Die neue Fälligkeit wird im Bescheid benannt.

Aus diesem Grund werden zur Fälligkeit 30.05.2021 auch hier zunächst keine Beiträge eingezogen. Eingerichtete Daueraufträge sollten ebenfalls auf „Null gesetzt“ werden.

Der neue Bescheid für den Monat Mai2021 bildet auch die Grundlage für die Übernahme des Kostenbeitrages durch das Jugendamt.
Die Höhe der Kostenbeiträge wird dem Jugendamt des Burgenlandkreises von der Stadt Zeitz direkt übermittelt.

Sachgebiet Kindertageseinrichtungen

Leitung: Andrea Besser

Altmarkt 1
Rathaus
06712 Zeitz

18.05.2021