Digitales Passfoto wird ab 1. Mai zur Pflicht - Was sich durch die gesetzliche Vorgabe ändert und wo man jetzt sein Passfoto bekommt
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 30.04.2025
Wer bisher Ausweis, Reisepass oder andere notwendige Dokumente beantrage, dem viel kurz vor dem Termin im Bürgerbüro auf, dass man hierfür noch Passfotos benötigt und so führte der erste Weg zum Fotografen oder in die Fotobox, um das passende Foto knipsen und ausdrucken zu lassen. Ab dem 1. Mai 2025 tritt jedoch eine wichtige Änderung bei der Beantragung hoheitlicher Dokumente in Deutschland in Kraft, denn ab diesem Zeitpunkt ist zwingend ein digitales Lichtbild erforderlich, weshalb ausgedruckte Passbilder nicht mehr akzeptiert werden. Diese Regelung betrifft den Personalausweis, den Reisepass sowie vorläufige Ausweisdokumente.
Keine ausgedruckten Fotos mehr
Analoge Passfotos wurden abgeschafft, um Fälschungen und Manipulation zu erschweren, sowie den Antragsprozess zu vereinfachen. Mit analogen Passbildern war es beispielsweise in der Vergangenheit durch sogenanntes "Morphing" möglich, Bilder von mehreren Personen zusammenzuführen. So konnten theoretisch mehrere Personen mit einem Pass oder Personalausweis reisen. Zusätzlich soll die Beantragung von Personalausweisen künftig so unkompliziert wie möglich gestaltet werden, heißt es vom Innenministerium.
Digitales Foto beim Fotografen oder Fotodienstleister
Der Weg zum ausgewählten Fotografen oder den Anbietern von Fotodienstleistungen (z.B. Drogerieketten) muss aber nicht entfallen, denn die Bürgerinnen und Bürger können hier auch weiterhin digitale Lichtbilder anfertigen lassen. Über die Internetplattform www.e-passfoto.de kann man dabei herausfinden, welcher Fotograf neben den einzelnen Dienstleistern das anfertigen der digitalen Passfotos anbietet. Nach der Aufnahme erhält man einen individuellen Code, mit dem das Bürgerbüro das entsprechende Foto digital abrufen kann. Dabei ist wichtig, diesen Code zum Termin im Bürgerbüro mitzubringen.
Digitales Foto zukünftig im Bürgerbüro aufnehmen
Zudem wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, das biometrische digitale Foto direkt vor Ort im Fotoautomaten des Bürgerbüro selbst aufzunehmen. Die Kosten hierfür betragen 6 Euro pro Lichtbild. Da aufgrund von Lieferverzögerungen das notwendige Aufnahmesystem nicht rechtzeitig bis zum 1. Mai 2025 geliefert werden kann, wird ab Montag, den 05.05.2025 zunächst noch keine Möglichkeit bestehen, das Lichtbild vor Ort im Bürgerbüro zu erstellen. Daher müssen sich Bürgerinnen und Bürger, welche ein Ausweis- oder Passdokument beantragen wollen, vorab bei den oben genannten Stellen um die Beschaffung eines digitalen Lichtbildes kümmern. Wann das erforderliche Aufnahmegerät im Bürgerbüro zur Verfügung stehen wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Wir werden darüber rechtzeitig informieren.
Ausnahmeregelung gilt bis 31. Juli 2025
In wenigen Ausnahmefällen werden papiergebundene Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiterhin akzeptiert. Dies betrifft die Fälle, in denen die antragstellende Person ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten hat und das Lichtbild noch nicht in die Cloud geladen wurde oder der Scan des vom Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes in der Behörde aus technischen Gründen nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt aber, sobald die Behörde über ein eigenes Lichtbilderfassungssystem verfügt, wird das Papierlichtbild grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Stattdessen ist vor Ort ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.
Bei Fragen zum digitalen Passfoto geben Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gern Auskunft.
Quelle: Stadt Zeitz