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Wo gilt das Verbrennungsverbot von pflanzlichen Abfällen in Zeitz

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 05.03.2024

Mit dem Beschluss der Stadt Zeitz vom 03. Februar 2022 wurde die Ausnahmegenehmigung vom Verbrennungsgebot für die Gemarkung Zeitz beendet. Das heißt, dass auf diesem Gebiet ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht erfolgen darf.

Ausgenommen vom Beschluss wurden die  ländlichen Ortsteile Theißen, Nonnewitz, Luckenau, Zangenberg, Geußnitz, Würchwitz und Kayna, in denen das Verbrennen weiterhin erlaubt ist.

Wer sich nicht sicher ist, ob in seiner Straße oder seiner Ortschaft das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen erlaubt oder verboten ist, kann sich auf der interaktiven Karten des Burgenlandkreises informieren.

Den Link zur Karte finden Sie hier:

Wo gilt das Verbrennungsverbot

Wo das Verbrennen erlaubt ist, sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Eine Verbrennung an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. Weiter wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Verbrennungsverordnung für bestimmte Ortsteile und Gemeinden im Burgenlandkreis das Verbrennen generell untersagt ist. Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Die Verbrennung sollte nur gewählt werden, wenn alle anderen Entsorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Pflanzliche Gartenabfälle sollten vorrangig durch Kompostierung verwertet werden. Es besteht auch die Möglichkeit für die Bewohner des Burgenlandkreises, pflanzliche Gartenabfälle auf den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison zwölf weitere Annahmestellen in Freyburg, Bad Kösen, Hohenmölsen, Karsdorf, Kleinhelmsdorf, Kulkwitz, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Roßleben, Saubach und Teuchern für die Abgabe von Grün- und Astschnitt zur Verfügung.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 05.03.2024 
Quelle: Stadt Zeitz