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Wie sieht aktuell die Arbeit des Zeitzer Ordnungsamtes aus?

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 21.12.2020

In dem Artikel "Kritik nimmt zu" und Kommentar "Kontrollieren und kassieren" in der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) vom 21.12.2020, Seite 9, wird Kritik von BürgerInnen und der Autorin unter anderem an der Arbeit des Zeitzer Ordnungsamtes wiedergegeben.
Die Stadtverwaltung Zeitz möchte dazu Stellung beziehen.

Grundsätzlich gilt: Jede Person ist verpflichtet, die Hygieneregeln einzuhalten

Die Stadtverwaltung begrüßt das kritische Auge der BürgerInnen und auch der Zeitung. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist der einzige Weg, um Infektionen zu unterbrechen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Daher sind offensichtliche Verstöße nicht nur inakzeptabel. Vielmehr nehmen die VerursacherInnen bewusst in Kauf, die Gesundheit nicht nur von Fremden sondern auch von Freunden, Familie und Kindern zu gefährden.
Aus diesen Gründen ist die Forderung nach mehr Kontrollen und konsequenteren Strafen beziehungsweise Bußgeldern sehr verständlich.

Arbeitsplatz des Ordnungsamtes umfasst 87 km²

Der Zeitungsartikel verweist richtigerweise darauf, dass das Ordnungsamt regemäßige Kontrollen durchführt. Allerdings ist es nicht möglich, dass das Ordnungsamt an allen Orten gleichzeitig präsent ist oder immer gerade dort, wo Menschen gegen die Hygieneregeln verstoßen.
Hinzukommt, dass die Kontrollen vor Ort nur Momentaufnahmen sind. Die Berichte der BürgerInnen aus dem MZ-Artikel vom Forstplatz, Sebald-Waldstein-Straße und Heinrich-Jacobi-Straße kann das Ordnungsamt beispielsweise nicht bestätigen. Wahrscheinlich ist dabei natürlich auch, dass sich Menschen zerstreuen, sobald sie einen Wagen des Ordnungsamtes sichten.
Das Ordnungsamt unterstützt Supermärkte und Einkaufszentren gerne bei der Durchsetzung der Eindämmungsverordnung. Solidarität gehört zu den wichtigsten Instrumenten gegen die Ausbreitung des Corona-Virus‘. Dennoch ist in letzter Konsequenz der jeweilige Supermarkt für die Durchsetzung der Hygieneregeln verantwortlich. Nicht nur die Mitarbeitenden der Supermärkte arbeiten derzeit an der Belastungsgrenze, sondern unter anderem auch das Ordnungsamt, dessen Arbeitsort nicht an einem Parkplatz oder einer Bushaltestelle endet, sondern das gesamte Stadtgebiet - ca. 87 km² - umfasst. Der Arbeitsumfang ist also durchaus beträchtlich, wenn auch nicht jederzeit durch Dritte nachzuvollziehen.

Wie BürgerInnen helfen können

Weil weder Ordnungsamt noch Polizei immer an den Orten präsent sein können, an denen Verstöße geschehen, ist die Mithilfe der BürgerInnen umso wichtiger: Wenn Sie Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung beobachten, rufen Sie bitte die 110 an. Der Polizeinotruf ist genau dafür da. Die Polizeileitstelle leitet Ihre Meldung an dienstbereite Kolleginnen und Kollegen vor Ort weiter. Leider kann es auch hier zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Täglich grüßt das Murmeltier: Eigenverantwortung ist keine Mär

Unsere Verfassung beruht auf dem Prinzip, dass Menschen selbstbestimmt handeln können. Deutschland ist keine Diktatur, die ihre BürgerInnen überwacht. Kontrollen und Strafen sind von vornherein als Anreize konzipiert, sich an Rechtsvorschriften zu halten. Jedoch ohne Eigenverantwortung und Selbstdisziplin bleiben die Maßnahmen wirkungslos. Wie unser Ministerpräsident, Dr. Reiner Haseloff, im MZ-Interview vom 19.12.2020 richtig sagte: "Jede Infektion bedeutet, dass vorher Hygiene- und Abstandsregeln nicht ausreichend eingehalten wurden." Der Staat und die Kommunen allein können die Pandemie nicht in den Griff bekommen. JedeR Einzelne ist gefragt.

Kritik an Ordnungsamt nimmt zu

Die aktuelle Tendenz, dass zunehmend die staatlichen und kommunalen Durchsetzungsorgane zur Einhaltung der Corona-Beschränkungen in großen Teilen ungerechtfertigter Kritik ausgesetzt sind, ist sehr bedenklich. Einen großen Anteil der Verantwortung an überlasteten Gesundheitsämtern und Krankenhäusern tragen die Menschen, die die Hygieneregeln bewusst und konsequent missachten - und nicht diejenigen, die dabei helfen, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes sind ebenso wie VerkäuferInnen, Pflegekräfte oder medizinisches Fachpersonal einem höheren Risiko ausgesetzt, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren. Denn auch sie haben vermehrt Kontakt zu Menschen, die die Hygieneregeln nicht umsetzen, und gefährden dadurch ihre eigene Gesundheit - zum Wohl der Allgemeinheit.
Hinzukommt, dass aufgrund der aktuellen personellen Situation zwar tägliche Kontrollen möglich sind, aber eben leider nur in einem zeitlich begrenzten Umfang. Nichtsdestotrotz war und ist das Ordnungsamt auch an Wochenenden auf Kontrollfahrten unterwegs, insbesondere vor und nach den Feiertagen bis hinein in die Abendstunden.

Konsequentere Strafen und mehr Verbote gefordert

Die Forderung nach mehr Kontrollen, härteren Strafen und mehr Verboten ist sehr verständlich. Damit ist die Hoffnung verbunden, VerweigerInnen abzuschrecken und Infektionsketten effektiver zu unterbrechen.
Hat das Zeitzer Ordnungsamt Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung festgestellt, geht es wie folgt vor: Gemäß dem Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit spricht es in der Regel zunächst eine Verwarnung aus. Bei der ersten Wiederholung werden Bußgelder verhängt.

Nun jedoch werden verstärkt Bußgelder ausgesprochen, da das Ordnungsamt lang genug ermahnt hat.

Hinweise zur Einhaltung der Hygieneregeln sind allgegenwärtig und ein Versäumnis nicht mehr zu rechtfertigen. Bei der Ahndung arbeitet das Zeitzer Ordnungsamt sehr eng mit dem Ordnungsamt des Burgenlandkreises zusammen.
Spielplätze hingegen bleiben weiterhin geöffnet. Schließlich sind Individualsport oder familiäre Aktivitäten im Freien gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung nicht nur erlaubt, sondern auch notwendig, damit Eltern und Kindern zuhause nicht die Decke auf den Kopf fällt und insbesondere Kinder körperlich ausgelastet sind. Natürlich sind Ansammlungen mehrerer Familien und Kinder ohne 1,5 m Abstand weiterhin verboten. Doch Eltern und Kinder zu bestrafen, die sich an die Hygieneregeln halten und nur etwas Bewegung und frische Luft schnappen wollen, ist unverhältnismäßig und nicht gewollt.

21.12.2020