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Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sie müssen einen neuen Personalausweis rechtzeitig beantragen, bevor Ihr alter Personalausweis abläuft. Dies trifft dann zu, wenn Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen, wie etwa einen Reisepass.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit in der Regel zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Onlinefunktion des Personalausweises

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Voraussetzungen

  • Die Gültigkeit Ihres Ausweises läuft demnächst ab.
  • Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
    • Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      - aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. Sie haben die Möglichkeit ein biometrisches Foto vor Ort in der Behörde erstellen zu lassen (Kosten: 6 Euro).
  • alter Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Geburtsurkunde im Original, Heiratsurkunde im Original
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      - bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Gebühren


Antragstellende Personen ab 24 Jahren: 46,00 Euro (Personalausweis 10 Jahre gültig)

Antragstellende Personen unter 24 Jahren: bisher 27,60 Euro (Personalausweis 6 Jahre gültig).

Gebühren für biometrisches Passfoto in der Behörde: 6 Euro

Klicken Sie hier, um zu weiteren Informationen zur Kostenfestlegung zu gelangen.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Bürgeramt