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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 01.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschriften über den öffentlichen Teil der letzten Sitzungen des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2010, 06.12.2010 und 11.01.2011  
FINA1/0013/11  
Ö 5  
Vorbereitung der Ausstellung "Die alte Domkirche und das neue Kollegiatstift - Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe" im Museum Moritzburg. Freigabe der geplanten Haushaltsmittel innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung  
V/STR/40/0488/11  
Ö 6  
Klausursitzung - Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011 bis 2017 -      
Ö 7  
1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz vom 25.02.2010  
Enthält Anlagen
V/STR/10/0486/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2011 die nachfolgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz.

 

1.      Änderung der Rechungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010

 

Aufgrund der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 176 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am ………………… folgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) beschlossen:

 

Artikel I

 

Änderungen

 

Der § 11 erhält folgende Fassung:

 

§ 11 Prüfung der Jahresrechnung, Schlussbericht und Entlastung

 

(1)    Die Fachbereichsleiterin Finanzen stellt die Jahresrechnung auf.

 

(2)    Der Oberbürgermeister bestätigt die Vollständigkeit der Jahresrechnung und leitet diese dem RPA mit allen Unterlagen und Anlagen zur Prüfung zu.

 

(3)    Das RPa prüft die vorliegende Jahresrechnung entsprechend § 6 RPO. Bei Feststellung von Buchungsfehlern, die aus Sicht des RPA einer Korrektur bedürfen, erteilt das RPA eine Empfehlung zur Berichtigung an den Oberbürgermeister.

 

(4)    Nach Prüfung der Empfehlungen und Vornahme erforderlicher Korrekturen sind die entsprechenden Unterlagen mit Unterschrift des Fachbereichsleiters Finanzen erneut dem RPA vorzulegen.

 

(5)    Das RPA stellt das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammen und übergibt diesen dem Oberbürgermeister.

 

(6)    Der Oberbürgermeister stellt die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und leitet die geprüfte Jahresrechnung mit dem Schlussbericht des RPA und seiner Stellungnahme dazu dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 

(7)    Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss berät und empfiehlt entsprechend § 1 Abs. 5 dieser RPO.

 

Artikel II

 

In-Kraft-Treten

 

Die 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010 tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

   
    01.03.2011 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    24.03.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0486/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0486/2403/11:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 24.03.2011 die nachfolgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz.

 

1.     Änderung der Rechungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010

 

Aufgrund der §§ 44 Abs. 2, 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 und 176 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 24. 03. 2011 folgende 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) beschlossen:

 

Artikel I

 

Änderungen

 

Der § 11 erhält folgende Fassung:

 

§ 11 Prüfung der Jahresrechnung, Schlussbericht und Entlastung

 

(1)   Die Fachbereichsleiterin Finanzen stellt die Jahresrechnung auf.

 

(2)   Der Oberbürgermeister bestätigt die Vollständigkeit der Jahresrechnung und leitet diese dem RPA mit allen Unterlagen und Anlagen zur Prüfung zu.

 

(3)   Das RPa prüft die vorliegende Jahresrechnung entsprechend § 6 RPO. Bei Feststellung von Buchungsfehlern, die aus Sicht des RPA einer Korrektur bedürfen, erteilt das RPA eine Empfehlung zur Berichtigung an den Oberbürgermeister.

 

(4)   Nach Prüfung der Empfehlungen und Vornahme erforderlicher Korrekturen sind die entsprechenden Unterlagen mit Unterschrift des Fachbereichsleiters Finanzen erneut dem RPA vorzulegen.

 

(5)   Das RPA stellt das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammen und übergibt diesen dem Oberbürgermeister.

 

(6)   Der Oberbürgermeister stellt die Richtigkeit der Jahresrechnung fest und leitet die geprüfte Jahresrechnung mit dem Schlussbericht des RPA und seiner Stellungnahme dazu dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss zu.

 

(7)   Der Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss berät und empfiehlt entsprechend § 1 Abs. 5 dieser RPO.

 

Artikel II

 

In-Kraft-Treten

 

Die 1. Änderung der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Zeitz (RPO) vom 25.02.2010 tritt zum 01.01.2011  in Kraft.

 

 

 

 

Dr. Kunze

Oberbürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

39

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 03.11.2010 über die Prüfung der Gewährung/Verwendung von Förderungsmitteln für Maßnahmen/Vorhaben der Programme "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und "Stadtumbau-Ost; Teilprogramme Rückbau und Aufwertung" bei der Stadt Zeitz im Land Sachsen-Anhalt ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, SG Stadtsanierung, Fachbereich Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/63/0455/11  
Ö 9  
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe zur Errichtung und Betreibung der automatischen Zugangskontrolle für den Schlosspark Moritzburg Zeitz auf der Hhst. 58100.54100.400 in Höhe von 45.800 €  
V/STR/40/0493/11  
Ö 10  
Aufstellung der im Jahr 2010 zur Prüfung eingereichten Vergaben / Nachträge und Verträge mit Prüfergebnissen (Anlage 1), der geprüften Verwendungsnachweise (Anlage 2) sowie der erteilten Prüfmitteilungen und Prüfvermerke (Anlage 3)  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0467/11  
Ö 11  
Information zum Sachstand der Einführung der doppischen Buchführung ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Doppik (Stabsstelle)  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0380/10  
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschriften des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzungen des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 30.11.2010 und 06.12.2010    
N 15     Allgemeine Anfragen    
N 16     Schließung der Sitzung