Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 09.07.2012 | BIA1/0027/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Informationen aus dem Fachbereich Soziales Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Schulbezirksverzichtssatzung für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz | V/STR/40/0823/12 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012 | V/STR/10/0809/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Dr. Kunze Oberbürgermeister
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30.08.2012 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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10.09.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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13.09.2012 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
Anhörung: Beschluss - Nr. 66 / 23 / V / 12
Der Ortschaftsrat empfiehlt nach dieser Anhörung einstimmig dem Stadtrat die Beschlussfassung.
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18.09.2012 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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19.09.2012 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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20.09.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012. Abstimmungsergebnis:
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27.09.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/0809/12 | |||||||||||||||||||
Hierzu liegen Ergänzungsblätter mit Änderungen aus. Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt dazu Erläuterungen: Der Bürgermeister, Herr Otto, konnte im gestrigen Ältestenrat noch eine Bitte äußern, und zwar ging es darum, dass im § 8 Absatz 1, in dem sich die Tabelle befindet, eine festgelegte Stundenanzahl für die Hortbetreuung von 6 Stunden steht. Dies ist allerdings ein redaktionelles Versehen, da die Betreuung auch darüber hinaus gehen kann, nämlich fast 7 Stunden am Tag mit Frühhort und Nachmittagshort und die Verwaltung natürlich keine Begrenzung dieser Zeit einbringen will, d. h., der Bürgermeister, Herr Otto, schlägt vor, dass an dieser Stelle „6 h“ gestrichen wird und dies in dieser Satzung durch folgende Satzeinfügung verankern: Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen.
Beschluss mit der Änderung: Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen. Beschluss-Nr. V/STR/10/0809/2709/12: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2012 bis 31.07.2013 | V/STR/40/0813/12 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Straßenumbenennung nach Dr. Flörsheim | V/STR/40/0817/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Namensgebung des Weinberges in der Rothestraße Zeitz aus Anlass der Luther Dekade in Zeitz - den Namen Luther - Weinberg zu geben. | V/STR/STR/0825/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 14 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 15 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 09.07.2012 | ||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||