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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Mi, 02.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014  
HAU1/0053/14  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
N 6     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 7     Beratung des Hochwasserausschusses zu Hochwasserfragen:    
N 7.1     Präsentation zur Planung der Außenanlagen Kita "Kleine Strolche" (Büro Trampenau, Freier Landschaftsarchitekt)    
N 7.2     Präsentation zur Planung Neubau Turnhalle "Elstervorstadt" (Planungsbüro Metron)    
N 7.3     Aktualisierter Maßnahmeplan Hochwasser (wird nachgereicht)    
Ö 8  
Eröffnung der öffentlichen Sitzung      
Ö 9  
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009  
V/STR/10/1166/14  
Ö 10  
Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spiel- und Ballspielplätze sowie Skateranlagen in der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1145/14  
Ö 11  
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1150/14  
Ö 12  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 66 der Stadt Zeitz "Industriegebiet am Herrmannschacht"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1138/14  
Ö 13  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 70 der Stadt Zeitz "Erweiterung Grünfläche am Kalktor"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1159/14  
    VORLAGE
    1

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 43 Flurstücke 191; 3254/186; 3255/186; 3242/188; 3253/188; 3252/188; 3251/188; 3250/188; 3249/194; 3247/194; 3248/188; 3245/193; 3246/193 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Zeitz „Erweiterung Grünfläche am Kalktor“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Umsetzung der Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
  • Erweiterung der vorhandenen Grünfläche des Goetheparks sowie Schaffung einer Verbindung zur Grünfläche am Lindenplatz die sich in Richtung Streuobstwiese im Bereich Semmelweisstraße/Röntgenstraße fortsetzt und durch das Areal des Schwanenteiches abgerundet wird.

 

3. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 70 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und daher von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen.

   
    26.03.2014 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 43 Flurstücke 191; 3254/186; 3255/186; 3242/188; 3253/188; 3252/188; 3251/188; 3250/188; 3249/194; 3247/194; 3248/188; 3245/193; 3246/193 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Zeitz „Erweiterung Grünfläche am Kalktor“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Umsetzung der Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
  • Erweiterung der vorhandenen Grünfläche des Goetheparks sowie Schaffung einer Verbindung zur Grünfläche am Lindenplatz die sich in Richtung Streuobstwiese im Bereich Semmelweisstraße/Röntgenstraße fortsetzt und durch das Areal des Schwanenteiches abgerundet wird.

 

3. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 70 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und daher von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    02.04.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 43 Flurstücke 191; 3254/186; 3255/186; 3242/188; 3253/188; 3252/188; 3251/188; 3250/188; 3249/194; 3247/194; 3248/188; 3245/193; 3246/193 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Zeitz „Erweiterung Grünfläche am Kalktor“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Umsetzung der Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
  • Erweiterung der vorhandenen Grünfläche des Goetheparks sowie Schaffung einer Verbindung zur Grünfläche am Lindenplatz die sich in Richtung Streuobstwiese im Bereich Semmelweisstraße/Röntgenstraße fortsetzt und durch das Areal des Schwanenteiches abgerundet wird.

 

3. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 70 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und daher von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    10.04.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1159/14   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1159/1004/14:

1. Für das Gebiet der Gemarkung Zeitz, Flur 43 Flurstücke 191; 3254/186; 3255/186; 3242/188; 3253/188; 3252/188; 3251/188; 3250/188; 3249/194; 3247/194; 3248/188; 3245/193; 3246/193 wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 70 der Stadt Zeitz „Erweiterung Grünfläche am Kalktor“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

2. Es werden folgende Planziele angestrebt:

  • Umsetzung der Zielstellungen des Stadtentwicklungskonzeptes.
  • Erweiterung der vorhandenen Grünfläche des Goetheparks sowie Schaffung einer Verbindung zur Grünfläche am Lindenplatz die sich in Richtung Streuobstwiese im Bereich Semmelweisstraße/Röntgenstraße fortsetzt und durch das Areal des Schwanenteiches abgerundet wird.

 

3. Es ist bekanntzumachen, dass der Bebauungsplan Nr. 70 im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird und daher von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen wird.

 

4. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB entfällt. Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

5. Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

38

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 14  
Beteiligungsbericht 2014  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/1171/14  
Ö 15  
Allgemeine Anfragen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung (2)    
N 17     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 27.02.2014    
N 18     Verkauf einer Eigentumswohnung   V/STR/65/1168/14  
N 19     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/1172/14  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung