Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 26.03.2014 | BAU1/0043/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Stand des Bebauungsverfahrens für die Ortsumgehung Nonnewitz mündliche Information durch das Planungsbüro Wenzel und Drehmann, Weißenfels | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz | V/STR/32/1179/14 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Vorstellung Vorplanung Erweiterung Feuerwehrgebäude mündlich durch FB Recht und Ordnung | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Information zur Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" | V/STR/65/1137/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach- bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs- planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).
- Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird gebilligt (Anlage 5).
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
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07.05.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach- bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs- planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).
- Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird gebilligt (Anlage 5).
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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08.05.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet. Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4). - Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird gebilligt (Anlage 5). - Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben. - Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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15.05.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1137/14 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/1137/1505/14: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach- bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs- planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).
- Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird gebilligt (Anlage 5).
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk" | V/STR/65/1173/14 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“ | V/STR/65/1180/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 16 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 26.03.2014 | ||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 19 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||