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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 07.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 26.03.2014  
BAU1/0043/14  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Stand des Bebauungsverfahrens für die Ortsumgehung Nonnewitz mündliche Information durch das Planungsbüro Wenzel und Drehmann, Weißenfels      
Ö 6  
Risikoanalyse und Brandschutzbedarf der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/32/1179/14  
Ö 7  
Vorstellung Vorplanung Erweiterung Feuerwehrgebäude mündlich durch FB Recht und Ordnung      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Information zur Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Zeitz mündlich durch FB Technisches Zeitz      
Ö 9  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1137/14  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

    bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs-

    planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und

    bewertet.

    Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

    23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

    vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

    Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

 

-  Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

    gebilligt (Anlage 5).

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

    Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

    Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

    geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

   
    07.05.2014 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

    bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs-

    planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und

    bewertet.

    Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

    23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

    vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

    Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

 

-  Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

    gebilligt (Anlage 5).

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

    Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

    Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

    geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    08.05.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

-          Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit,

der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

-          Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

-          Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

gebilligt (Anlage 5).

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

geben.

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    15.05.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1137/14   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1137/1505/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

    Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nach-

    bargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des Bebauungs-

    planes der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz wurde geprüft und

    bewertet.

    Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

    23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

    vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) wird der Bebauungsplan Nr. 65 der Stadt

    Zeitz „Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade“ – bestehend aus der

    Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (Anlage 4).

 

-  Die Begründung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 65 wird

    gebilligt (Anlage 5).

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den

    Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen

    Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu

    geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "Zemag-Altwerk"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1173/14  
Ö 11  
Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Forststraße“  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1180/14  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 13  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 26.03.2014    
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Informationen aus den Fachbereichen    
N 19     Schließung der Sitzung