Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.09.2016 | BET1/0018/16 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0456/16 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 1.1 Bilanzsumme56.649.325,12 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen45.766.165,52 EUR - das Umlaufvermögen10.881.570,92 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.588,68 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital5.140.997,56 EUR - die Sonderposten9.317.946,19 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.905.507,94 EUR - die Rückstellungen1.430.945,33 EUR - die Verbindlichkeiten24.618.928,10 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.235.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn458.035,31 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.723.352,91 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.265.317,60 EUR
2. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen458.035,31 EUR
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09.11.2016 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 1.1 Bilanzsumme56.649.325,12 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen45.766.165,52 EUR - das Umlaufvermögen10.881.570,92 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.588,68 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital5.140.997,56 EUR - die Sonderposten9.317.946,19 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.905.507,94 EUR - die Rückstellungen1.430.945,33 EUR - die Verbindlichkeiten24.618.928,10 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.235.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn458.035,31 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.723.352,91 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.265.317,60 EUR
2. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen458.035,31 EUR
Abstimmungsergebnis:
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08.12.2016 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0456/16 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/75/0456/0812/16: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 1.1 Bilanzsumme56.649.325,12 EUR
1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen45.766.165,52 EUR - das Umlaufvermögen10.881.570,92 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.588,68 EUR
1.1.2 Davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital5.140.997,56 EUR - die Sonderposten9.317.946,19 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse14.905.507,94 EUR - die Rückstellungen1.430.945,33 EUR - die Verbindlichkeiten24.618.928,10 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten1.235.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn458.035,31 EUR
1.2.1 Summe der Erträge6.723.352,91 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen6.265.317,60 EUR
2. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.
3. Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen458.035,31 EUR
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2016 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0455/16 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bericht des Betriebsführers über laufende und demnächst zur Ausführung vorgesehene Investitions- und Hochwassermaßnahmen - mündlich | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 12 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.09.2016 | ||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe eines Auftrages zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 Austausch Abwasserpumpen und Steuerung PS Holzplatz - Maßnahme M 22 | VI/STR/75/0452/16 | |||||||||||||||||
N 14 | Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert von über 2.500 EUR | VI/STR/75/0454/16 | |||||||||||||||||
N 15 | Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert kleiner 2.500 EUR | VI/STR/75/0453/16 | |||||||||||||||||
N 16 | Information über den Umlaufbeschluss - Vergabe eines Auftrages zur Beseitigung von Hochwasserschäden 2013 - Kanalsanierung in der Naumburger Straße / Hübnerstraße (M 111) in Zeitz | VI/STR/75/0449/16 | |||||||||||||||||
N 17 | Bauvorhaben: Zeitz, Steinsgraben - Erneuerung Mischwasserkanal Vergabe von Planungsleistungen Phase 1 - 9, örtliche Bauüberwachung und Vermessung | VI/STR/75/0450/16 | |||||||||||||||||
N 18 | Information über die Einberufung eines Sonderbetriebsausschusses | VI/STR/75/0451/16 | |||||||||||||||||
N 19 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 20 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||