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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 13.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 02.03.2016  
BET1/0014/16  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Betriebsführers über laufende und demnächst zur Ausführung vorgesehene Investitions- und Hochwassermaßnahmen - mündlich      
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0339/16  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2014 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014

1.1               Bilanzsumme48.874.434,36 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen45.764.058,68 EUR

              - das Umlaufvermögen3.102.115,62 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.438,63 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital4.682.962,25 EUR

              - die Sonderposten9.182.204,66 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse8.663.329,94 EUR

              - die Rückstellungen1.129.297,27 EUR

              - die Verbindlichkeiten23.886.640,24 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.330.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn356.971,76 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.123.768,79 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen5.766.797,03 EUR

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen356.971,76 EUR

 

   
    13.04.2016 - Betriebsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2014 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014

1.1               Bilanzsumme48.874.434,36 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen45.764.058,68 EUR

              - das Umlaufvermögen3.102.115,62 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.438,63 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital4.682.962,25 EUR

              - die Sonderposten9.182.204,66 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse8.663.329,94 EUR

              - die Rückstellungen1.129.297,27 EUR

              - die Verbindlichkeiten23.886.640,24 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.330.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn356.971,76 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.123.768,79 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen5.766.797,03 EUR

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen356.971,76 EUR

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.04.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0339/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0339/2804/16:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2014, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresgewinns 2014 des Eigenbetriebes Abwas­ser­beseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

  1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014

1.1               Bilanzsumme48.874.434,36 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen45.764.058,68 EUR

              - das Umlaufvermögen3.102.115,62 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.438,63 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital4.682.962,25 EUR

              - die Sonderposten9.182.204,66 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse8.663.329,94 EUR

              - die Rückstellungen1.129.297,27 EUR

              - die Verbindlichkeiten23.886.640,24 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten1.330.000,00 EUR

 

1.2              Jahresgewinn356.971,76 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge6.123.768,79 EUR

 

1.2.2   Summe der Aufwendungen5.766.797,03 EUR

 

  1. Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

 

3.               Verwendung des Jahresgewinns

              - auf neue Rechnung vorzutragen356.971,76 EUR

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 10     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 11     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 02.03.2016    
N 12     Information zur Schlussrechnung für die Kalkulation des Herstellungsbeitrages I und II   VI/STR/75/0341/16  
N 13     Allgemeine Anfragen und Informationen    
N 14     Schließung der Sitzung