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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
Gremium: Ortschaftsrat Zangenberg
Datum: Di, 11.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15
Raum: Mehrzweckhalle Zangenberg,
Ort: Leipziger Straße, 06711 Zeitz OT Zangenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 25.08.2016  
ORT1/0029/16  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2016 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen sowie Beschluss eines Maßnahmeplanes zum Abbau der ansteigenden Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten  
Enthält Anlagen
VI/STR/20/0410/16  
Ö 8  
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße im OT Zangenberg  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0433/16  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

   
    11.10.2016 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    19.10.2016 - Bauausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    20.10.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

Abstimmung:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   12

davon anwesend:     12

Ja-Stimmen:      12

Nein-Stimmen:       0

Stimmenthaltungen:          0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:     0

 

   
    27.10.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0433/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0433/2710/16:

Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Erweiterung/Erneuerung des Gehweges und der Begrünung der Leipziger Straße in Zangenberg mit der Abschnittsbildung vom Ende des bereits vorhandenen Gehweges rechtsseitig in Richtung Zangenberg bis zum Abzweig der Leipziger Straße vor Hausnummer 7 b in der Gemarkung Zangenberg.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau des Gehweges und der Begrünung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Leipziger Straße als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 10     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 25.08.2016    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 12     Grundstücksangelegenheit   VI/STR/65/0418/16  
N 13     Festlegung Verteilung der Zweckmittel    
N 14     Schließung der Sitzung