Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.11.2018 | BAU1/0032/18 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Sachstand zur Leerstandanalyse als Grundlage für die Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Zeitz und zum Bearbeitungsstand des fortzuschreibenden integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) mit Strategien zurKlimafreundlichkeit und CO2 Reduktion | VI/STR/65/0878/18 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße "Suxdorf" im Ortsteil Würchwitz | VI/STR/65/0876/18 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert.
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23.01.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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29.01.2019 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung. Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen. Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig. Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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31.01.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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06.02.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0876/18 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0876/0602/19:
Der Stadtrat Zeitz beschließt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Straße „Suxdorf“ im Ort Suxdorf des Zeitzer Ortsteiles Würchwitz. Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Straße „Suxdorf“ als Anliegerstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung / Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2019 | VI/STR/65/0883/18 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Maßnahmen des Förderprogramms "Dorferneuerung / Dorfentwicklung" im Kostenrahmen der beantragten Maßnahme im Haushaltsjahr 2019 | VI/STR/65/0884/18 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 11 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 07.11.2018 | ||||||||||||||||||
N 12 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0879/18 | |||||||||||||||||
N 13 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 14 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||