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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Mo, 06.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna
Zusatz: Die erneute Einladung erfolgt unter Hinweis auf § 55 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 14.03.2019  
KAY/0040/19  
Ö 5     Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna      
Ö 6     Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht      
Ö 8     Änderungen der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz und der Satzung über die Kostenbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0924/19  
Ö 9     Ausbau des Kirchplatzes im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0941/19  
Ö 10     Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz
VI/STR/65/0946/19  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

   
    09.04.2019 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 7 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    17.04.2019 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.04.2019 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Ergänzter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

 

Für die Kleingartenanlage Nonnewitz ist eine Teilfläche hinter der Fläche B (siehe Plan) weiterhin als Gartenland vorzuhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis zum ergänzten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

66davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.04.2019 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zur Beschlussempfehlung zum Kleingartenentwicklungskonzept für die Stadt Zeitz              (Vorlage-Nr. VI/STR/65/0946/19)

Beschlusstext
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

r die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:......................10
davon anwesend:...................................8
Ja-Stimmen:......................................0
Nein-Stimmen:....................................7
Stimmenenthaltungen:...............................1
von der Abstimmung (gem. § 33 KVG-LSA) ausgeschlossen:....0

 

   
    09.05.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.05.2019 - Stadtrat Zeitz
    Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0946/19   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0946/1605/19:

 

Der Stadtrat beschließt das Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz in der vorliegenden Fassung.

 

Für die im Kleingartenentwicklungskonzept der Stadt Zeitz genannten Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise die zur Umsetzung erforderlichen Fördermittel zu beantragen.

 

Die dafür erforderlichen Eigenanteile sind rechtzeitig finanziell abzusichern und im Haushalt einzustellen.

 

Sollten sich neue Erkenntnisse hinsichtlich der Entwicklungsziele der Kleingartenanlagen ergeben, ist das Kleingartenentwicklungskonzept im notwendigen Umfang fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 11     Ausbau der Pfalzstraße im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0943/19  
Ö 12     Verwendung der Ortschaftsmittel 2019 für die Ortschaft Kayna - Fortführung      
Ö 13     Baumaßnahmen in der Ortschaft 2019 - Sachstandsbericht/Informationen      
Ö 14     Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen      
N 15     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 14.03.2019    
N 16     Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten    
N 17     Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2019 bis 31.07.2020   VI/STR/40/0945/19  
N 18     Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten - Stellungnahmen    
N 19     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
N 20     Schließung der Sitzung