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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020  
BAU1/0003/20  
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0161/20  
Ö 7  
Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0157/20  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0158/20  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    11.03.2020 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

 

          Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

          Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    04.06.2020 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0158/0406/20:

Der Stadtrat beschließt:

Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der  Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 –              „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung.

• Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).

Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

Zahl der besetzten Mandate:

35

davon anwesend:

30

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen sowie Informationen      
N 10     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 11     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020    
N 12     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0155/20  
N 13     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0162/20  
N 14     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0163/20  
N 15     Anfragen sowie Informationen    
Ö 16  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 17  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 18  
Schließung der Sitzung