Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020 | BAU1/0003/20 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Zeitz (ISEK) mit besonderer Priorität der Strategien zur Klimafreundlichkeit und CO2 – Reduktion - Durchführungszeitraum bis 2035 | VII/STR/65/0161/20 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Annahme einer freiwilligen Zuwendung an die Stadt Zeitz | VII/STR/65/0157/20 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Photovoltaik Freiflächenanlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ | VII/STR/65/0158/20 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
|
|||||||||||||||||||||
25.02.2020 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||
11.03.2020 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||
28.05.2020 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
• Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||
04.06.2020 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0158/0406/20: Der Stadtrat beschließt: Für die Flurstücke 11/3, 11/4 und 11/5, Flur 2, in der Gemarkung Theißen und dem in der Anlage 1 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 87 – „Photovoltaik Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Es wird folgendes Planziel angestrebt: • Wiedernutzbarmachung von Flächen und Nachverdichtung. • Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Anlage für Freiflächenphotovoltaik. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||
N 11 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 22.01.2020 | ||||||||||||||||||||
N 12 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0155/20 | |||||||||||||||||||
N 13 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0162/20 | |||||||||||||||||||
N 14 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0163/20 | |||||||||||||||||||
N 15 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 17 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||